Freitag, 18. Mai 2012  

Weit gefehlt

Das Nürtinger Amtsgericht hat die Ansprüche zweier Reisender auf jeweils 250 Euro Ausgleichszahlung abgewiesen – und handelt damit entgegen des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der entschieden hat, dass auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht, wenn der Reisende das Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht (Urteil vom 19.11.2009, RS. C-402/07 und C-432/07). Die Ausgleichszahlungen wurden zwar vom Nürtinger Amtsgericht abgewiesen und das Urteil somit gefällt – falsch ist es trotzdem, da für die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs Verbindlichkeit gilt.



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Flottenmanagement Magazin - 1 / 2011
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