Steuerentlastung

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Unternehmen, die Firmenjets einsetzen, können sich möglicherweise die Mineralöl- und Energiesteuer zurückerstatten lassen. Dies gibt der VDR bekannt und beruft sich dabei auf den Europäischen Gerichtshof EuGH, der in zwei Urteilen im Dezember 2011 durch eine entsprechende Formulierung eine Tür geöffnet hat. Zwar gilt grundsätzlich weiterhin, dass nur gewerbliche Fluggesellschaften von der Steuer befreit sind. In den Urteilen wurde jedoch entschieden, dass die Steuer nicht anfällt, wenn der Kraftstoff für die unmittelbar entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen eingesetzt wird. Wenn Firmenjets beispielsweise einer Tochtergesellschaft gehören, die die Flugleistungen entgeltlich anderen Gesellschaften aus dem Konzern anbietet, ist eine Zurückerstattung der Steuer möglich. In früheren Entscheiden war von der deutschen Finanzverwaltung festgelegt worden, dass die Steuerbefreiung ausschließlich für die gewerbliche Luftfahrt gilt. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Behörden auf die beiden Urteile des EuGH reagieren werden.

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