Gesund und sicher

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Spätestens seit dem 07.08.1996 sind Sicherheit und Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers bei der Arbeit gesetzlich verankert, und zwar durch das sogenannte Arbeitsschutzgesetz – mit Geltung für alle Tätigkeitsbereiche. Die Sorge des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern einen möglichst sicheren (hier: unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit für Leib und Leben) und nicht gesundheitsschädlichen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ist also keine variabel gestaltbare freundliche Geste des Chefs, sondern eine gesetzliche Vorgabe nach klaren Regeln.
Im Fuhrpark zählen hierzu unter anderem die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, kurz UVV. Leider sehen viele Fuhrparkleiter die UVV als lästige Bürokratie an, um die man sich eben bei Gelegenheit kümmert. Ein Fehler, wie man oft leider erst dann merkt, wenn sich ein vermeidbarer Unfall ereignet – denn dann drohen hohe Bußgelder und die persönliche Haftung des Fuhrparkleiters. Wichtig ist dabei nicht nur die Befolgung der Unfallverhütungsvorschriften, sondern auch die sachgerechte Dokumentation. Hierzu gibt es professionelle Unterstützung (ab Seite 76).
In den Bereich der UVV fällt auch die Beachtung der Ladungssicherung. Die noch immer viel zu oft lässig auf Beifahrersitz oder Rückbank „verstauten“ Notebooks, Wasserflaschen oder Musterkoffer können im Falle eines Unfalls schnell zu tödlichen Geschossen werden. Während Servicefahrzeuge und Transporter üblicherweise bereits von Profi-Betrieben mit entsprechenden Ablagesystemen ausgestattet werden, fehlt die Sensibilität bei Fuhrparkleitern und vor allem den Fahrern selbst bei PKW noch oft. Eine Übersicht von Möglichkeiten finden Sie ab Seite 80.
Gerade für Vielfahrer gilt: Das richtige Sitzen im Auto ist wichtig. Dabei sollte nicht nur die richtige Einstellung des Sitzes beachtet, sondern auch darüber nachgedacht werden, generell optimale und rückenfreundliche Sitze einzusetzen (ab Seite 74). Das kommt letztlich allen Beteiligten zu Gute: Der Fahrer kommt entspannt beim Kunden an, und das Unternehmen spart zusätzlich Kosten durch vermiedene krankheitsbedingte Ausfälle.
Apropos entspanntes Fahren: Dass es auch Vorschriften zur maximalen Fahrzeit (Arbeitszeit) in PKW und Kleintransportern gibt, ist vielen Fuhrparkleitern unbekannt. Dennoch drohen bei Nichtbeachtung im Falle eines schweren Unfalles auch dem Fuhrparkleiter entsprechende Konsequenzen (ab Seite 66).
Einen ganzheitlicheren Ansatz des gesunden Arbeitens schließlich beleuchtet unser Gastbeitrag ab Seite 82. Denn oft können persönliche Gesundheit und Stressreduzierung ganz einfach in Einklang gebracht werden mit den Unternehmenszielen – zum Vorteil aller Beteiligten.

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