Dashcam als Beweismittel zulässig

<p> Dashcam-Aufnahmen sind in Deutschland aus Datenschutzgr&uuml;nden umstritten. Dennoch hat jetzt das OLG Stuttgart in einem Zivilverfahren Videoaufnahmen als Beweismittel verwertet.</p>

Dashcam als Beweismittel zulässig

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Dashcam als Beweismittel zulässig

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat erstmalig Aufnahmen einer Dashcam in einem Zivilprozess als Beweismittel zugelassen. Im verhandelten Fall wurde über die Schadensersatzansprüche nach einem Unfall mit zwei Fahrzeugen an einer Engstelle gestritten. In einem erstinstanzlichen Verfahren hatte sich das Landgericht Rottweil noch für ein Beweisverwertungsverbot der Dashcam-Aufnahmen ausgesprochen.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, wären nach Meinung eines Sachverständigen beim zweitinstanzlichen Verfahren am OLG Stuttgart ohne die Aufnahmen der Kamera die Details der Unfalls nicht aufklärbar gewesen. Der Senatsvorsitzende sah zudem durch das Filmen der Straße einen geringen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
 
Da sich mit Dashcam-Aufnahmen heimlich gefilmte Personen identifizieren lassen, sind diese datenschutzrechtlich problematisch und ihre Verwertung entsprechend umstritten. Das OLG Stuttgart hat dennoch bereits im Jahr 2016 Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zugelassen. In den vergangenen Jahren haben sich auch einige andere deutsche Gerichte für eine Verwertbarkeit entschieden, andere allerdings auch explizit dagegen.

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<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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