Arval eröffnet Niederlassung in Norwegen
<p> <strong>Arval eröffnet seine neue norwegische Niederlassung im Raum Oslo. Ab November 2017 werden die innovativen Services von Arval auf dem norwegischen Markt erhältlich sein – selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Qualitätsstandards, die bereits bei mehr als einer Million geleaster Fahrzeuge weltweit Anwendung finden. Zudem wird Arval Norwegen eine Vorreiterrolle innerhalb des Unternehmens in Sachen CO</strong><strong>2</strong><strong>-neutraler Mobilität einnehmen. Nationale und internationale Kunden werden in der gesamten Region Zugang zu umfangreichen und langfristig angelegten Full-Service-Leasing-Angeboten haben. </strong></p> <div> <strong><br /> </strong></div>
Mit der neuen Niederlassung in Norwegen hat Arval ambitionierte Ziele. Eines davon ist, den Kunden des Unternehmens in ganz Skandinavien Full-Service-Leasing zu flächendeckend gleichen Konditionen und Leistungen zu bieten. Arval plant vor diesem Hintergrund bis 2020 mehr als 2.000 Firmenfahrzeuge in Norwegen zu managen.
Arval tritt in den norwegischen Markt mit der derselben Strategie ein, mit der das Unternehmen bereits weltweit erfolgreich ist: Der Kern sind die Arval Account-Teams, die für ihre Kunden wie eigene kleine Leasing-Gesellschaften agieren. Mit dieser Struktur stellt Arval jedem Kunden ein engagiertes Expertenteam als persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung, welches sich um alle Angelegenheiten rund um die Mobilität des jeweiligen Unternehmens kümmert. Hierzu zählen unter anderem Hilfestellungen für die Angestellten bei der Fahrzeugwahl, die Bereitstellung des Fahrzeugs, Service, Wartung, Reifen und vieles mehr.
Norwegen, Vorreiter für CO2-neutrale Mobilität
Arval Norwegen wird eine Vorreiterrolle innerhalb des Unternehmens in Sachen CO2-neutraler Mobilität einnehmen.
„Arval wird seine Präsenz in ganz Skandinavien weiter ausbauen. Dies geschieht unter anderem aufgrund der steigenden Nachfrage seitens unserer Kunden. Gleichzeitig tragen wir damit auch der wachsenden Bedeutung von CO2-neutralen Lösungen und Serviceleistungen sowie den künftigen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung“, erklärt Philippe Bismut, CEO von Arval. „Arval Norwegen wird vor diesem Hintergrund eine Schlüsselrolle einnehmen.“
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Ausgabe 1/2024
Bei den Dienstwagenflotten wird Arval in Norwegen einen besonderen Schwerpunkt auf Hybrid- und Elektrofahrzeuge legen, da es in dem Land zum einen bereits einen großen 2
Markt für Elektrofahrzeuge gibt und zum anderen geplant ist, bis zum Jahr 2025 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor komplett vom Markt zu verbannen. Der norwegische Markt wird für Arval auf diese Weise zu einer wichtigen Informationsquelle sowohl hinsichtlich technischer Daten wie Verbrauch und Wartung als auch für Kunden-Feedback zum Umgang mit alternativen Antrieben. Arval ist damit künftig noch besser auf eine weltweit steigende Nachfrage nach CO2-neutralen Flotten vorbereitet.
„Den ökologischen Fußabdruck der eigenen Flotte zu minimieren hat einen nie dagewesenen Stellenwert erreicht“, erläutert Philippe Bismut. „Norwegen nimmt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein. Der norwegische Markt wird uns insofern wichtige Impulse geben, unsere Innovationen im Bereich Green Fleet weiter auszubauen und damit den Wünschen unserer Kunden noch stärker zu entsprechen, künftig auf umweltbewusstere Flottenlösungen zu setzen.“
Markteintritt ab November 2017
Auch in Norwegen werden sämtliche Flottenlösungen und -services von Arval zur Verfügung stehen:
Arval Active Link: Dank der nutzerfreundlichen Fahrzeugdatenerfassung und einfachen Bedienbarkeit senken die Telematik-Lösungen von Arval die Kosten für die Flotte und erhöhen gleichzeitig die Sicherheit und Mobilität des Kunden. So können norwegische Unternehmen ihre Fahrzeuge bestmöglich nutzen. Gleichzeitig stehen ihnen Daten zur Verfügung, um das Fahrverhalten ihrer Fahrer zu verbessern.
Arval Outsourcing Solutions: Arval Outsourcing Solutions entlastet norwegische Unternehmen hinsichtlich der Verwaltung ihrer Flotte, welche für viele sehr zeitaufwendig ist. Mit engagierten Teams wird Arval in Norwegen vor Ort sein, um einheimischen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren und damit Skaleneffekte zu erzielen.
Auch innovative neue Mobilitätslösungen wie Car-Sharing sind besondere Bedürfnisse norwegischer Unternehmen. Arval wird den Zugang zu solchen ermöglichen. Damit können Unternehmen Flottenkosten und den ökologischen Fußabdruck von Fuhrparks weiter verringern.
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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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