Der coole Cousin

<p> Volvos SUV-Familie bekommt 2018 Nachwuchs. Bereits in seinem ersten Jahr soll der kompakte XC40 zum Bestseller der Schweden aufsteigen. F&uuml;r einen erfolgreichen Karrierestart bringt er in mehrfacher Hinsicht gute Voraussetzungen mit.</p>

Der coole Cousin

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Der coole Cousin

Mit der CMA-Plattform hat Volvo die Grundlage für die Runderneuerung seiner mittlerweile betagten Kompaktbaureihen geschaffen. Vor den Neuauflagen von V40 und S40 schicken die Schweden als ersten Abkömmling auf der für den globalen Einsatz entwickelten Architektur Anfang 2018 die komplett neue SUV-Baureihe XC40 ins Rennen. Diese soll kommendes Jahr gleich zum meistverkauften Modell der Schweden aufsteigen. Die Chancen für einen erfolgreichen Start scheinen gut, wie sich bei einer ersten Ausfahrt zeigt.
 
Mit seinen Proportionen ist XC40 ein eigentlich typischer Vertreter der SUV-Szene, doch setzt Volvo dabei auf klare Kante und glatte Oberflächen statt auf wilde Sickenspiele. Zwar ist der XC40 unverkennbar ein Volvo, doch wirkt er keineswegs wie der kleine Bruder von XC60 oder XC90. Vielmehr könnte er als cooler Cousin durchgehen. Von den großen Verwandten unterscheidet es sich unter anderem durch einen markanten Knick in den C-Säulen, große Einbuchtungen in den Flanken oder der optionalen Zweifarblackierung. Schicke Akzente setzen zudem die weit in die Flanken reichenden Leuchten vorne und hinten mit schmucken LED-Grafiken. Dank 2,70 Meter Radstand und kurzen Karosserieüberhängen steht der 4,43 Meter lange Schwede zudem knackig da.
 
Innen bietet der Fünftürer gute Platzverhältnisse. Ob vorne oder in der zweiten Reihe – Entfaltungsspielraum für Beine und Häupter ist reichlich vorhanden. Allerdings handelt es sich bei dem Hochbeiner strenggenommen um einen 4+1-Sitzer, da angesichts des wuchtigen Kardantunnels der Platz in der Rückbankmitte nur als Notsitz taugt.
 
Recht geräumig ist auch der 460 Liter große Kofferraum. Von der Kofferraumöffnung aus, die Heckklappe lässt gegen Aufpreis elektrisch und per Fußgeste öffnen, wird das Gepäcktabteil durch sanftes Antippen eines Entriegelungsknopfes erweitert. Werden beide Knöpfe für linke und rechte Rückbankhälfte gedrückt, wächst der topfebene Laderaum auf 1.336 Liter. Der herausnehmbare Zwischenboden schließt bündig mit der Ladekante ab. Darunter bietet eine tiefe Mulde zusätzlichen Stauraum, der sogar die sperrige Kofferraumabdeckung aufnehmen kann.
Vorne präsentiert sich der XC40 extrem aufgeräumt. Bereits die Basisversion bietet als zentrale Anzeige- und Bedienelemente zwei große Bildschirme. Hinterm Lenkrad gibt es ein 12,3-Zoll-Display, das fahrrelevante Informationen anzeigt. In der Mittelkonsole befindet sich zudem ein 9,2-Zoll-Touchscreen, über den sich ein Großteil der Fahrzeugfunktionen steuern lässt. Wer sich mit den vielen Funktionen des XC40 nicht auskennt, wird zunächst etwas orientierungslos durch Seiten wischen und durch Menüs scrollen, doch das ist der Preis für einen weitgehenden Verzicht auf Direktwahltasten. Dieser Verzicht sorgt im Gegenzug für einen übersichtlichen Arbeitsplatz, der unter anderem dank stylischer Belüftungsdüsen oder einer quer über das Armaturenbrett verlaufenden Aluminiumstrukturleiste Premium-Flair versprüht.
 
Darüber hinaus verwöhnt der XC40 mit vielen und vor allem großen Staufächern. So befindet sich in der Mittelkonsole eine tiefe Höhle mit induktiver Ladestation, in die diverse Handys passen. Unter dem Fahrersitz gibt es zudem eine Schublade, die zum Beispiel ein Notebook aufnehmen kann. Besonders geräumig sind die Fächer in den Seitentüren, da das satt klingende Harmann-Kardon-Audiosystem auf Lautsprecher in den Türverkleidungen verzichtet. Stattdessen befindet sich dort großflächig Filzstoff, der auch den Fahrzeugboden auskleidet. Diesen Stoff bietet Volvo in drei Farbtönen an - unter anderem ein etwas schrilles aber durchaus schickes Orange.
 
Zur Markteinführung im Frühjahr 2018 stehen für den XC40 zunächst zwei kräftige Vierzylindermotoren zur Verfügung. Neben einem Zweiliter-Diesel mit 140 kW/190 PS gibt es den aufgeladenen Zweiliter-Ottomotor T5 mit strammen 182 kW/247 PS. Beide Aggregate sind serienmäßig an Achtgangautomatik und Allradsystem gekoppelt. Preislich liegen D4 und T5 rund 1.000 Euro auseinander. Die Mehrinvestition in den akustisch angenehm zurückhaltenden Benziner lohnt sich. Immerhin 350 Newtonmeter stellt dieser über einen breiten Drehzahlbereich von 1.800 bis 4.800 Touren zur Verfügung. Im Zusammenspiel mit der flink und geschmeidig die Gänge wechselnden Automatik ist eine Sprintzeit von 6,5 Sekunden möglich, maximal sind 230 km/h drin. Statt der 7,3 Liter Normverbrauch zeigte der Bordcomputer nach der Testfahrt 9,2 Liter an. Ein angemessener Wert, zumal wir in dem ausnahmsweise per Knopfdruck aktivierbaren Dynamik-Modus unterwegs waren. Dann fährt sich der XC40 längs- und querdynamisch eine Spur spitzer. Zackigen Links-Rechts-Befehlen folgt der 1,6-Tonner bei nur mäßig wankender Karosserie ohnehin präzise.


In der Kombination Standardfahrwerk und Diesel ist der XC40 eher gemütliches Langstreckenauto, das in angenehm behutsamer Weise lange Wellen ausschaukelt und ein sänftenartiges Fahrgefühl vermittelt. Schade nur, dass der kernige Selbstzünder kein Flüsterdiesel ist. Im Gegenzug erlaubt der 400 Newtonmeter starke Ölbrenner eine Sprintzeit von rund 8 Sekunden sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h. Der Normverbrauch liegt bei knapp über fünf Liter, praktisch kommen auch hier zwei Liter obendrauf. Erfreulich: Die weder übertrieben durstigen noch besonders sparsamen Topmotoren erfüllen jeweils die Abgasnorm Euro 6d Temp.
 
Zum Sommer werden die Schweden das Motorangebot ausbauen. Dann wird unter anderem auch die Basismotorisierung, ein 1,5-Liter-Dreizylinder-Turbobenziner mit 114 kW/156 PS, zum Preis von rund 31.000 Euro zur Verfügung stehen. Bereits in dieser Version bietet der XC40 eine umfangreiche Serienausstattung. Vor allem in puncto Sicherheit ist die Basis vorbildlich aufgestellt. Immer an Bord ist unter anderem ein Kollisionsverhinderer mit Fußgänger- und Radfahrererkennung.
 
Für die noch deutlich umfangreicher ausgestatteten Vierzylinder werden Preise von 45.000 respektive 46.000 Euro aufgerufen. Wer nicht bereit ist, derart tief in die Tasche zu greifen, dem bietet Volvo künftig alternativ ein XC40-Abo an. Abhängig vom Leistungsumfang zahlen Kunden dann eine Monatsmiete von mindestens 700 Euro, die auch Kfz-Steuer, Versicherung, Wartung oder Reifenwechsel abdeckt. Nach zweijähriger Mietzeit kann man den XC40 ohne weitere Umstände und zusätzliche Kosten wieder zurückgeben.

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Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>