Mit echtem Rennsportgeist
<p class="introtext"> Jetzt darf auch der Alfa Romeo Stelvio das vierblättrige Kleeblatt tragen. Und die Quadrifoglio-Version erfüllt mit dem 510 PS starken 2,9-Liter-V6-Biturbo einerseits voll und ganz die Erwartungen, die man mit dieser Modellbezeichnung verbindet. Andererseits gibt es da dann noch den Preis.</p>
Auch wenn Ruhm vergänglich ist: Zumindest für eine Weile kann sich der Alfa Romeo Stelvio Quadrifoglio damit schmücken, das schnellste SUV auf der Nordschleife des Nürburgrings zu sein. Der neue Rundenrekord für diese Fahrzeugkategorie liegt nach der wilden Hatz des bärenstarken Italieners durch die grüne Hölle jetzt bei 7.51,7 Minuten. Eine Zeit, die für die enorme Leistungsstärke des neuen, ab 89.000 Euro erhältlichen Top-Modells der Baureihe spricht.
Sicher ist die Frage erlaubt, ob es denn wirklich ein Triebwerk mit 375 kW/510 PS sein muss, um ein Auto anzutreiben, das nicht wirklich ein Sportwagen sein kann. Die Antwort dazu ist einfach: Nein, muss es nicht. Doch der Bestelleingang für die Variante mit dem 2,9-Liter-V6-Biturbo, der auch schon in der Alfa Giulia Quadrifoglio sein Werk verrichtet, zeigt, dass ein solches Fahrzeug auf Interesse stößt. Immerhin lag der Anteil des PS-Boliden in den vergangenen zwei Monaten bei 20 Prozent. Für 2018 gehen die Verantwortlichen in Deutschland davon aus, dass sich etwa zehn Prozent aller Stelvio-Kunden, in diesem Jahr werden das um die 5000 sein, für das umfangreich ausgestattete Spitzenmodell entscheiden.
Wer das tut, der darf sich auf ein ungemein dynamisches Auto freuen, das eine Menge zu bieten hat. Da ist zunächst einmal das bereits angesprochene Triebwerk, das sich schon beim Druck auf den Startknopf im Lenkrad röhrend bemerkbar macht. Vom Start weg geht es mit mächtigem Schub los. Der Standardsprint auf Tempo 100 wird in 3,8 Sekunden absolviert. Ohne jede noch so kleine Atempause geht es bei Bedarf dann weiter bis zur Höchstgeschwindigkeit, die bei 283 Kilometern pro Stunde liegt. Ein solch vehementer Antritt gelingt allerdings nur, wenn der vier Möglichkeiten bietende Fahrdynamikregler auf Race-Modus geschaltet ist. Dann gibt es auch keinen Raum für ein Turboloch und das Achtstufen-Automatikgetriebe wechselt blitzschnell die Gänge. So schnell können die Finger an den riesig dimensionierten Schaltwippen hinter dem Lenkrad niemals tippen.
In der auf Sparsamkeit ausgelegten Stellung Advanced Efficiency hingegen gönnt sich der Motor zwischen 1.500 und 1.800 Touren ein kleines Luftholen, um dann aber wieder giftig zuzupacken. In diesem „Sparmodus“ greift zudem die elektronisch gesteuerte Zylinderabschaltung mit zusätzlicher Segelfunktion, um den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Als Normwert gibt Alfa zwar neun Liter an. Die sind aber weitab jeglicher Realität. Mindestens 13, eher 14 Liter genehmigt sich das Aggregat – und das auch nur, wenn es nicht gar zu sportlich vorangeht. Malträtiert der rechte Fuß aber dauerhaft das Gaspedal, dann kann auch schnell eine 20 vor dem Verbrauchskomma stehen.
Und die Gefahr, sich der Dynamik des mit 1,8 Tonnen relativ leichten Stelvio Quadrifoglio nicht verschließen zu können, ist groß. Schuld daran ist jedoch nicht nur das leistungsstarke Triebwerk mit seinem brüllenden Sound. Auch bei der Abstimmung des Fahrwerks und der Lenkung haben die Entwickler ganze Arbeit geleistet. Federung und Dämpfung sind richtig straff, doch keineswegs so hart, dass die Rückenwirbel bei jedem kleinen Schlagloch zusammengestaucht werden. Das Einlenkverhalten ist ebenfalls bestens. Der serienmäßig mit Allradantrieb ausgestattete Wagen reagiert präzise auf die Anweisungen des Fahrers, bleibt brav in der Spur und kündigt bei allzu schneller Kurvenfahrt rechtzeitig und vor allem sanft ein mögliches Ausbrechen des Hecks an. Die gesamte Kraft des Motors wird bei normalen Fahrbedingungen zu 100 Prozent an die Hinterachse geleitet. Kommen die hinteren Reifen an ihre Haftgrenze, können bis zu 50 Prozent des Drehmoments an die Vorderachse übertragen werden. Für entsprechende Verzögerungswerte sorgen fest zupackende Bremsen, mit rot lackierten Bremssätteln.
Montiert auf 20-Zoll-Aluräder sind vorne 255/45er- und hinten 285/40er-Reifen von Pirelli. Die verursachten bei den ersten Fahrten auf einer abgesperrten Strecke mit vielen Kurven sehr früh zu viele und vor allem laute Quietschgeräusche. Das nervt.
Gewöhnen muss man sich zudem an den engen Abstand zwischen den Schaltwippen und den Hebeln für Licht sowie Blinker. Kleinere Wippen wären da von Vorteil. Ansonsten gibt es im mit edlen Materialien ausgestatteten Innenraum nichts zu bemängeln. Der mit Leder bezogene Armaturenträger ist übersichtlich, die Sportsitze (Leder mit Alcantara) sind bequem und geben ausgezeichneten Halt. Auf der Rückbank haben auch groß gewachsene Personen keine Probleme mit Knie- oder Kopffreiheit. Und der Kofferraum fasst 525 Liter, er kann bei umgelegten Rückenlehnen auf 1.600 Liter vergrößert werden. Für beste Unterhaltung sorgt zudem ein hochwertiges Harman/Kardon-Audiosystem.
Außen unterscheidet sich der Quadrifoglio vom normalen Stelvio unter anderem durch die markanten Lufteinlässe in der Motorhaube, Seitenschürzen, in Wagenfarbe lackierte Kotflügelverbreiterungen sowie eine vierflutige Abgasanlage.
Alfa Stelvio Quadrifoglio – Technische Daten:
Viertüriger, fünfsitziger SUV mit Allradantrieb, Länge: 4,70 Meter, Breite: 2,16 Meter, Höhe: 1,68 Meter, Radstand: 2,82 Meter, Kofferraumvolumen: 525 - 1.600 Liter
2,9-Liter-V6-Biturbo-Benziner, Achtstufen-Automatikgetriebe, 375 kW/510 PS, maximales Drehmoment: 600 Nm bei 2.500 U/min, 0-100 km/h: 3,8 s, Vmax: 283 km/h, Durchschnittsverbrauch: 9,0 l/100 km, CO2-Ausstoß: 210 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse E
Preis: ab 89.000 Euro.
Kurzcharakteristik:
Warum: weil das Auto einen Heidenspaß macht
Warum nicht: weil ein SUV mit 510 PS kaum noch in die Zeit passt
Was sonst: Porsche Macan Turbo, Mercedes GLC 43 AMG, BMW X3 M 40i
Wann kommt er: Mitte Januar
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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