Im Zeichen der Raute
<p> Jetzt legt DS Automobile erst richtig los. Gut drei Jahre nachdem sich die einstige Submarke von Citroen als eigenständiges Premium-Label abgenabelt hat, kommt zu Beginn des neuen Jahres mit dem DS7 Crossback das erste selbst entwickelte Modell auf den Markt. Kann sich das SUV auf Anhieb gegen die deutschen Platzhirsche behaupten?</p>
Nein, so richtig hat es sich in den Köpfen auch durchaus autoaffiner Zeitgenossen noch nicht festgesetzt, dass DS nicht bloß eine Modellbezeichnung im Citroen-Portfolio darstellt, sondern seit 2014 als eigenständige Marke im PSA-Konzern fungiert. Doch das soll sich ändern. Denn im Gegensatz zu den bisher vertriebenen Modellen DS3, DS4 und DS5, die allesamt lediglich aufgehübschte Edel-Varianten von Citroen-Modellen waren, ist der neue DS7 Crossback, der Mitte Februar 2018 zu Preisen ab 31.490 Euro an den Start geht, das erste eigenständige Produkt der Franzosen. Mit ihm will die Premium-Marke endlich durchstarten, wie DS-Vorstand Arnaud Ribault es formuliert, eine exklusive französische Note und Pariser Luxus ins Spiel bringen und sich auf diese Weise als Alternative zu dem herkömmlichen Angebot im Premium-Segment etablieren. Ob das klappt?
Der erste Kontakt mit dem DS7 Crossback ist jedenfalls vielversprechend. Der Auftritt in natura wirkt stattlicher als auf jedem bisher veröffentlichten Foto. Von der mächtigen Frontpartie mit dem sechseckigen Kühlergrill im Rautenmuster und den LED-Scheinwerfern über die schnörkellose Seitenansicht bis zu dem Audi-ähnlichen Heck mit den filligranen 3D-Rückleuchten und einer Leuchtgrafik, die tatsächlich einzigartig ist im Wettbewerbsumfeld. Und das Schauspiel der sich drehenden LED-Elemente in den Frontscheinwerfern, begleitet von violettem Schimmer, haben sich die Franzosen als effektvollen Willkommensgruß beim Entriegeln des Fahrzeugs ausgedacht.
Wer im DS7 Crossback Platz nimmt, betritt tatsächlich eine andere Welt. Eine Welt des Luxus – zumindest, wenn man nicht gerade im Basis-Fahrzeug sitzt und der Wagen reichlich mit Extras aus den Optionslisten ausstaffiert wurde. Alcantara oder Nappaleder, stilvoll eingepasste Holz-, Aluminium- oder Chromelemente, Nähte mit aufwendig gesticktem Perlenmuster aus der Pariser Haute Couture, eine beim Anlassen sich herausdrehende Analog-Uhr oder eine HiFi-Soundanlage mit 14 Lautsprechern – alles chic und mit viel Liebe zum Detail verarbeitet. Und natürlich alles echt französisch, die Uhr etwa vom Luxus-Hersteller BRM und die akustische Volldröhnung von Focal.
Und überall wird das Motiv der Raute aufgenommen, so als sei das Fahrzeug nicht für die Triumphfahrt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron über die Champs-Elysées, sondern eher für den Staatsbesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel vorbereitet worden. Rautenförmig ist das Grafik-Design der beiden großen 12-Zoll-Bildschirme hinterm Lenkrad und in der Mittelkonsole; die wie vom Uhrmacher geschliffenen Tasten der Schalterleiste, die elektrischen Fensterheber und der Lautstärkeregler mit seinem kleinteiligen Rautenmuster scheinen sogar direkt aus dem Juweliergeschäft zu stammen. Raffiniert und - ja – auch avantgardistisch im Geiste der legendären Göttin („Déesse“) aus dem Jahr 1955. Auch die bequemen Vordersitze sind Teil dieses Wohlfühl-Ambientes, inklusive deren Massagefunktion, die sich akustisch allerdings auffälliger zeigt als die ansonsten sehr gut gedämmte Geräuschkulisse.
Am wenigsten scheint noch die Motorenpalette des DS7 Crossback mit dem deutschen Premium-Verständnis in Einklang zu sein. Fünf Triebwerks-Varianten, zwei Diesel und drei Benziner, bieten die noblen Gallier im Laufe des nächsten Jahres an. Zum Verkaufsstart Mitte Februar wird lediglich der 130 kW/180 PS starke 2,0-Liter-Diesel ab 39.790 Euro zur Verfügung stehen, der sich bei ersten Testrunden im Pariser Umland antrittsstark und temperamentvoll präsentierte und dem es bei einem Tempo-100-Sprint in 9,4 Sekunden und 215 km/h Spitze im Alltag an nichts mangelt. Er tritt im oberen Drehzahlbereich dezent, aber hörbar in Erscheinung und verspricht mit einem Normverbrauch von 4,9 Litern Dieselöl auf 100 Kilometern gemäßigten Durst.
Jeweils im Monatsabstand folgen dann zunächst der kleine 1,5-Liter-Selbstzünder mit 96 kW/130 PS als vorläufiges Einstiegsmodell für 31.490 Euro und der 1,6-Liter-Benziner mit 165 kW/225 PS für 38.990 Euro, der wie seine Diesel-Kollegen ein Vierzylinder ist. Im Sommer wird die Ottomotoren-Reihe um den 180-PS-Vierzylinder und den 96 kW/130 PS starken Dreizylinder (!) ergänzt, der es wohl am schwersten haben dürfte, Premium-Ansprüchen zu genügen. Nur die beiden schwächsten Varianten werden mit einem manuellen Sechsgang-Getriebe kombiniert, während alle anderen Motoren serienmäßig mit der sehr komfortablen, ruckfreien Achtgang-Wandler-Automatik angeboten.
Die Top-Variante erfordert noch eine längere Wartezeit, denn als erster Plug-in-Hybrid des PSA-Konzerns wird der DS7 Crossback E-Tense 4x4 erst Mitte 2019 zur Verfügung stehen. Er bringt es mit dem 1,6-Vierzylinder und zwei Elektromotoren an Vorder- und Hinterachse auf eine Systemleistung von 300 PS, soll laut der neuen WLTP-Norm 50 Kilometer rein elektrisch fahren können und verfügt dank der E-Aggregate auch als einzige Variante des DS7-Portfolios über Allradantrieb. Er schleppt gegenüber dem vergleichbaren Benziner nicht nur 250 Kilogramm mehr mit sich herum, sondern wird auch preislich zum Schwergewicht, muss für ihn in einer vergleichbaren Ausstattung wie für das Einführungsmodell „La Premiére“ (53.400 Euro) doch bereits 65.000 Euro veranschlagt werden.
Dass bei den konventionellen Antrieben Allrad nicht bestellbar ist, könnte ein weiteres Manko gegenüber den deutschen Platzhirschen im C-Segment der Sport Utility Vehicles sein. Was Marketing-Chef Arnaud Ribault allerdings bestreitet: „Um im Premium-Bereich mit den deutschen Herstellern konkurrieren zu wollen, macht es keinen Sinn, sie zu kopieren.“ Sechs- oder Achtzylindermotoren hätten bei DS keine Priorität. „Volvo hat ja bereits bewiesen, dass man mit anderen Mitteln und Konzentration auf eine schwedische DNA erfolgreich sein kann“, so Ribault weiter. „Wir sind die französische Alternative. Luxus im Interieur, akustischer Komfort, Top-Verarbeitung, Kunstbezug und Schmuck – das sind unsere Premium-Präferenzen.“
Aber natürlich soll die Marke auch Technologieträger und Innovationstreiber sein. So wird der DS7 Crossback derzeit als einziges SUV im Segment mit einem Nachtsicht-Assistenten bestückt werden können. Zudem wird dank des „Connected Pilots“ automatisch die Spur gehalten und bei Bedarf korrigiert, kann automatisch eingeparkt werden, gibt es das sich an die Straßenbedingungen anpassende LED-Licht, eine Müdigkeitserkennung und – ungewöhnlich in dieser Klasse – die „Active Scan Suspension“, die vergleichbar der Magic Body Control aus der Mercedes S-Klasse dank einer Stereo-Kamera vorausschauend Fahrbahnunebenheiten erkennt und die Fahrwerkssteuerung darauf einstellt.
Der 4,57 Meter lange DS7 ist schwer mit den Wettbewerbern zu vergleichen, weil er von den Längenmessungen zwischen Audi Q3 und Q5, BMW X1 und X3, Mercedes GLA und GLC, aber auch zwischen Volvo XC40 und XC60 angesiedelt ist. Er kann sich aber durchaus seine eigene Nische bei einer frankophilen Kundschaft erschließen. Was angesichts von aktuell fast 25 Prozent Minus bei den deutschen Zulassungen aber auch dringend notwendig ist. Die Voraussetzungen dazu mit einer neuen Vertriebsorganisation und bisher 40 DS-Stores (Ende 2018 sollen es 60 sein) sind geschaffen, das SUV-Segment boomt nach wie vor, und wenn 2019 als zweites, eigenes DS-Modell noch ein kleines SUV hinzukommt, das es auch als reines Elektro-Fahrzeug geben wird, können die Franzosen doch ganz optimistisch in die Zukunft blicken.
DS7 Crossback – Technische Daten
Viertüriges, fünfsitziges SUV, Länge: 4,57 Meter, Breite: 1,91 Meter (Breite mit Außenspiegeln: 2,10 Meter), Höhe: 1,63 Meter. Radstand: 2,74 Meter, Kofferraumvolumen: 555 Liter
DS7 Crossback Blue-HDi 130: 1,5-Liter-Vierzylinder-Diesel, 96 kW/130 PS, maximales Drehmoment: 300 Nm bei 1.750 U/min, manuelles Sechsganggetriebe, Vorderradantrieb, Vmax: 195 km/h, 0-100 km/h: 10,8 s, Durchschnittsverbrauch: 4,0 l/100 km, CO2-Ausstoß: 104 g/km, Abgasnorm: Euro 6d-Temp, Effizienzklasse: B, Preis: ab 31.490 Euro
DS7 Crossback Blue-HDi 180 Automatik: 2,0-Liter-Vierzylinder-Turbodiesel, 130 kW/180 PS, maximales Drehmoment: 400 Nm bei 2.000 U/min, Achtgang-Automatik, Vorderradantrieb, Vmax: 215 km/h, 0-100 km/h: 9,4 s, Durchschnittsverbrauch: 4,9 l/100 km, CO2-Ausstoß: 128 g/km, Abgasnorm: Euro 6d-Temp, Effizienzklasse C, Preis: ab 39.790 Euro
DS7 Crossback Pure-Tech 225 Automatik: 1,6-Liter-Vierzylinder-Turbobenziner, 165 kW/225 PS, maximales Drehmoment: 300 Nm bei 2.750 U/min, Achtgang-Automatik, Vorderradantrieb, Vmax: 227 km/h, 0-100 km/h: 8,3 s, Durchschnittsverbrauch: 5,9 l/100 km, CO2-Ausstoß: 135 g/km, Abgasnorm: Euro 6-Temp, Effizienzklasse C, Preis: ab 38.990 Euro
Kurzcharakteristik – DS7 Crossback:
Warum: wenn man die französischen (Luxus-)Momente im Leben schätzt
Warum nicht: weil die Motorenpalette dem hohe Anspruch nicht genügt
Was sonst: ein Volvo oder doch ein deutsches Premium-Produkt
Wann kommt er: Mitte Februar
Was kommt noch: din Dreizylinder-Benziner Mitte 2018 und der erste Plug-in-Hybrid des PSA-Konzerns Mitte 2019
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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