Grenzwertig

<p> 5.000 Euro Bu&szlig;geld kann es kosten mit dem falschen Reifen unterwegs zu sein, zumindest wenn man die Mindestprofiltiefe in &Ouml;sterreich missachtet. Trotz der EU herrschen in fast allen europ&auml;ischen L&auml;ndern andere Vorschriften was Winterreifenpflicht und Profiltiefe angehen. Das ist auch gut so, schlie&szlig;lich sind die Wetterverh&auml;ltnisse in den Niederlanden nicht mit denen in der Alpenrepublik &Ouml;sterreich zu vergleichen. Doch was muss man beachten?</p>

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Der Pkw hat als Reisemittel längst nicht ausgedient, gerade in den Skiurlaub nehmen viele Deutsche nach wie vor das eigene Auto aus der Garage. Für Inlandsreisen ist der Pkw in Deutschland sogar das beliebteste Reisemittel (76 Prozent). Bei Auslandsreisen wird der Pkw (34 Prozent) als Reisemittel nur von dem Flugzeug (55 Prozent) geschlagen (Quelle: Statista/Zahlen beziehen sich auf 2016). Wer sich für einen Urlaub mit dem Auto im Ausland entscheidet, sollte jedoch die jeweiligen Verkehrsregeln kennen. Denn: Andere Länder, andere Vorschriften. Besonders im Winter sollte man die richtigen Reifen aufgezogen haben, wenn man im europäischen Ausland unterwegs ist. Die Vorschriften und vor allem die Strafen bei nichtbeachten sind bei unseren europäischen Nachbarn zum Teil deutlich härter. Wir haben hier mal die Regelungen für Winterreifen der wichtigsten Länder für einen Skiurlaub in Europa aufgelistet. Ein detaillierte Information zu weiteren europäischen Staaten finden Sie unter: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/ausruestung-und-wartung/winterreifenpflicht-faq/

Österreich

Wie bereits Eingangs geschildert, können die Bußgelder in Österreich etwas drastischer ausfallen als dies hierzulande der Fall ist. Dennoch eine Winterreifenpflicht gibt es bei unseren südlichen Nachbarn nicht. Sollte man jedoch bei Eis und Schnee dort unterwegs sein sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt vom 1. November bis zum 15. April. Eine Missachtung kann, wie schon beschrieben, eine Strafe zwischen 35 und 5.000 Euro nach sich ziehen. Das ist schon ein deutlicher Unterscheid zu der deutschen Regelung die ein Restprofil von mindestens 1,6 Millimeter vorschreibt.

Schweiz

Ähnlich wie in Österreich und auch bei uns gibt es in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgrund falscher Bereifung eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt kann jedoch mit Bußgeldstrafen rechnen.

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Frankreich

Eine ganz andere Regelung muss bei unseren französischen Nachbarn beachtet werden. Hier gibt es eine Winterreifenpflicht auf bestimmten Gebirgsstraßen. Die Straßen sind durch Schilder gekennzeichnet. Die Mindestprofiltiefe beträgt übrigens 3,5 Millimeter. Es gibt sogar Straßen auf denen in Frankreich Schneekettenpflicht besteht. Auch hier machen entsprechende Schilder auf die Vorschrift aufmerksam. Wer Schneeketten (auf die Antriebsachse) montieren musste, darf zudem nicht schneller als 50 Kilometer in der Stunde fahren. Wer gegen die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht verstößt dem wir die Weiterfahrt untersagt und eine Geldbuße von 135 Euro eingezogen.  

Italien

Kompliziert wird es wenn man mit dem Auto im Winter Italien besuchen möchte, hier gelten unterschiedliche Regelungen je nachdem wo man sich gerade aufhält. Ähnlich wie in Frankreich gibt es verschiedene Strecken auf denen Winterreifen Pflicht sind, eine einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht. Dies liegt daran, dass die Provinzen durch Rechtsverordnungen eigene Bestimmungen hinsichtlich der zu verwendenden Reifen treffen können. So ist der Zeitraum in dem Winterreifen verwendet werden sollen je nach Region unterschiedlich. Auch gibt es in manchen Teilen von Italien eine wetterlagenabhängige, also situative Winterreifenpflicht und in anderen eine generelle Pflicht. Ein Beispiel: Im Stadtgebiet Bozen (Südtirol) müssen zwischen dem 15. November und dem 15. April Winterreifen aufgezogen sein. Über Bozen hinaus besteht jedoch lediglich eine situative Winterreifenpflicht. Motorräder dürfen in Südtirol übrigens gar nicht mehr fahren wenn winterliche Bedingungen herrschen. Wer ohne die passende Bereifung oder mit weniger als 1,6 Millimeter Profil unterwegs ist muss mit Strafen zwischen 86 und 338 Euro rechnen.

Tschechien

Wenn es in Tschechien schneit oder die Straßen mit Eis und Schneematsch überzogen sind oder allgemein Temperaturen unter vier Grad Celsius herrschen muss jeder Pkw mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese Winterreifenpflicht gilt immer vom 1. November bis 31. März. Dabei müssen Pkw-Reifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Wer mit falschem Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 1500 bis 2500 Kronen rechnen, was etwa 55 bis 92 Euro entspricht.

Allgemein

Wer ins Ausland mit dem Pkw fährt sollte sich informieren, dies gilt insbesondere für Reisen im Winter. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe ist in vielen Ländern 1,6 Millimeter, beispielsweise in Belgien, Polen, Spanien oder eben auch Deutschland. Experten, unter anderem vom ADAC, halten dies für grenzwertig und empfehlen gerade bei Winterreifen mindesten vier Millimeter Restprofil. Dabei ist die Profiltiefe nicht nur zur Vermeidung von möglichen Bußgeldern zu beachten, sondern auch ein Sicherheitsfaktor. Winterreifen haben viele kleine Einschnitte im Profil die sich beim Aufstand auf dem Untergrund auseinanderdrücken und so für den nötigen halt sorgen. Ist der Reifen aber bereits weit runtergefahren entfällt diese Eigenschaft. Übrigens: In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert werden.

Wer seinen Dienstwagen übrigens über VW bezieht kann jetzt auch flexibel Einfluss auf die Profiltiefen der Winter- und Sommerreifen nehmen und selbstbestimmen ab wann gewechselt wird. „Wir haben festgestellt, dass vielen unserer Kunden die am Markt üblichen zwei Millimeter nicht ausreichen. Vor allen Dingen für Fahrten ins Ausland, wo teilweise unterschiedliche Vorgaben zur Mindestprofiltiefe existieren, benötigen unsere Kunden eine größere Flexibilität zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben“, sagt Knut Krösche, Geschäftsführer der Volkswagen Leasing GmbH. Krösche schildert weiterhin: „Für sicherheitsorientierte Fuhrparkmanager empfehlen wir die Auswahl von drei Millimetern für Sommerreifen und vier Millimetern für Winterreifen.“

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Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg

<p> Ab sofort arbeiten f&uuml;r das Hamburger Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September f&uuml;r die Bewirtschaftung ihrer Gr&uuml;nfl&auml;chen und &ouml;ffentlichen Pl&auml;tze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Au&szlig;enalsterbereich ein. Hierhin m&uuml;ssen die identisch ausger&uuml;steten 6,5-Tonner t&auml;glich Mannschaft und Arbeitsger&auml;te wie Rasenm&auml;her, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverl&auml;ssig die anstehenden Reinigungs- und G&auml;rtnerarbeiten ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &bdquo;Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge z&auml;hlen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr f&uuml;r den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen&ldquo;, erkl&auml;rte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent h&ouml;heren Anschaffungskosten f&uuml;r die Erdgas-Daily amortisiert haben.&nbsp;</p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kr&auml;ftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgro&szlig;en Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umger&uuml;stet und mit Z&uuml;ndkerzen best&uuml;ckt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, st&ouml;chiometrische Verbrennung&nbsp;und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zuk&uuml;nftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erf&uuml;llt der Daily-CNG-Motor.&nbsp;</p> <p> F&uuml;nf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks f&uuml;r insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zus&auml;tzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall daf&uuml;r, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur n&auml;chsten Erdgastankstelle retten zu k&ouml;nnen. Davon m&uuml;ssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen t&auml;glich selten mehr als 70 Kilometer zur&uuml;ck. &Ouml;fter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden.&nbsp;</p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefl&auml;che von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenw&auml;nde sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckw&auml;nde bei Bedarf auf 80 Zentimeter erh&ouml;hen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW &Ouml;l in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefl&auml;che. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsger&auml;ten, Schaufeln und Besen h&auml;ufig auch Sch&uuml;ttg&uuml;ter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte H&ouml;lzer oder Abf&auml;lle transportieren m&uuml;ssen.&nbsp;</p> <p> Betriebsleiter Domes plant f&uuml;r die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zur&uuml;ckgelegt haben. &bdquo;Wenn uns die Erdgas-Daily in den n&auml;chsten Monaten bei der Zuverl&auml;ssigkeit und dem Verbrauch &uuml;berzeugen, ist nicht auszuschlie&szlig;en, dass wir bei zuk&uuml;nftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen&ldquo;, sagte der gelernter Landschaftsg&auml;rtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der &Uuml;bergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den st&auml;dtischen Betriebsh&ouml;fen der &uuml;brigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie k&uuml;nftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>

Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>