Das Jahrhundertprojekt?

<p> Am 8. Dezember dieses Jahres war es soweit: Nach &bdquo;nur&ldquo; 25 Jahren Bau- und Planungszeit wurde eines der gr&ouml;&szlig;ten Infrastrukturprojekte Deutschlands in den Regelbetrieb aufgenommen. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr.8 (VDE 8) ist eine Schnellzugstrecke die Berlin und M&uuml;nchen miteinander verbindet. Reisende sollen nur vier Stunden von der Bundeshauptstadt in die bayrische Landeshauptstadt brauchen.</p>

Das Jahrhundertprojekt?

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Das Jahrhundertprojekt?

Jedes Jahr im Dezember, Bahnfahrer werden es wissen, ändert sich der Fahrplan und meist auch der Fahrpreis. In diesem Jahr änderte sich noch ein bisschen mehr, denn mit dieser alljährlichen Umstellung ging auch die Schnellzugverbindung zwischen Berlin und München ans Netz. Es ist eines der letzten großen Infrastrukturprojekte das im Zuge der Deutschen Einheit Anfang der 1990 Jahre geplant wurde. Entsprechend groß waren auch die Feierlichkeiten, als am 8. Dezember mit zwei Sonderzügen die Bahnstrecke eröffnet wurde. An Board der ICEs waren Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesminister Christian Schmidt und mehrere Länder-Regierungschefs die zusammen mit dem DB-Vorstandsvorsitzenden Richard Lutz und zahlreichen Vertretern von DB und Politik die über 600 Kilometer lange Strecke einweihen durften.

Die deutsche Bevölkerung ist mit nichtfertigwerdenden Bauwerken ja hinreichend vertraut, man denke beispielsweise an den Berliner Flughafen, die Hamburger Elbphilharmonie oder den Stuttgarter Hauptbahnhof, dennoch mag dem ein oder anderen ein Vierteljahrhundert Bauzeit etwas lang vorkommen. Wenn man aber bedenkt, dass es sich bei dem VDE 8-Projekt nicht um ein Bauwerk handelt, sondern um viele kleine Einzelteile, können Bahn und Regierung schon zurecht ein wenig Stolz sein. Endlich gibt es mal ein Bauvorhaben dessen Fertigstellung man feiern kann und dessen Nutzen sofort erfahrbar ist. Insgesamt mussten auf den mehr als 600 Kilometern Bahnstrecke 27 Tunnel in den Berg gesprengt werden und 37 Brücken über die Täler des Mittelgebirges Thüringer Wald gebaut werden. Dazu wurden rund vier Millionen Tonnen Beton verwendet und 13,6 Millionen Tonnen Erdreich abgebrochen.

Man könnte diese beeindruckenden Zahlen wohl noch beliebig weiterführen, im Ergebnis stehen jedoch drei Stunden und 55 Minuten, die der ICE-Sprinter benötigt um vom Nordosten Deutschlands in den Südwesten zu kommen. Eine Strecke die in dieser Zeit nicht mit dem Pkw zu schaffen ist und mit dem Flugzeug, wenn man von Stadtzentrum zu Stadtzentrum möchte, ebenfalls nur schwer zu erreichen ist. Dies macht auch deutlich welches Ziel das VDE 8-Projekt mit dem Bau dieser Strecke verfolgt. Die 35 ICE-Züge die pro Tag auf der Strecke Berlin-München unterwegs sind, sollen der Bahn einen Marktanteil von 40 Prozent für Reisen zwischen den beiden Städten generieren. Vor allem Geschäftsreisende sollen die Hochgeschwindigkeitsstrecke nutzen können und damit dem Flugverkehr Konkurrenz machen. Daher sind auch die Fahrpläne für den Anschlussverkehr in den beiden Metropolen auf die ICE-Verbindung abgestimmt. Die Bahn kann gegenüber dem Flugverkehr vor allem durch die gute Lage der Hauptbahnhöfe punkten. Diese liegen mitten in den Stadtzentren und sind bestens mit dem Anschlussverkehr vernetzt. Wer schon einmal in München am Flughafen oder Berlin Tegel gelandet ist weiß, dass die Fahrt von dort ins Zentrum noch einiges an Zeit in Anspruch nimmt. 

Mit der Air-Berlin-Insolvenz und den ansteigenden Flugpreisen sowie einem gestiegenen grünen Bewusstsein, auch bei Geschäftsreisen, kommt die Eröffnung der ICE-Strecke gerade zur rechten Zeit. Wäre da nicht ein altbekanntes Problem: Schon auf dem Rückweg von der Jungfernfahrt hatte der Zug mit zahlreichen Ehrengästen an Board Verspätung. Insgesamt kam man etwas mehr als eine Stunde zu spät in Berlin an. Auch bei der Aufnahme des regulären Verkehrsbetriebs am 10. Dezember kam es zu Problemen auf der Strecke. So verspätete sich ein Zug um insgesamt 20 Minuten. Für die neue Schnellstrecke musste jede dritte ICE-Verbindung in Deutschland angepasst werden. Es handelt sich um die größte Fahrplananpassung der letzten Jahrzehnte. Doch es war nicht der Fahrplan, der den verspäteten Zügen zum Verhängnis wurde, sondern die Technik. Technische Probleme zwangen die Züge jeweils zu verlängerten Wartezeiten. Eingesetzt werden auf der Strecke übrigens nicht die neuen ICE 4 Züge sondern die älteren ICE 3 Züge, die es auf eine Höchstgeschwindigkeit von 330 km/h bringen, die neusten Schnellzüge fahren nur 250 Kilometer in der Stunde schnell.  

Darüber hinaus gibt es noch andere Probleme mit der Verbindung. Unter anderem hat der Bund Naturschutz die erheblichen Eingriffe in die Natur kritisiert, die für den Bau der Strecke nötig waren. Kleinere Städte im Umfeld der Strecke befürchten zudem ein versinken in der Bedeutungslosigkeit. Denn die Verbindung sieht deutlich weniger Halte vor, als dies zuvor der Fall gewesen ist. Städte wie Jena oder Coburg würden so abgehängt werden, befürchten Kritiker.

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Ausgabe 1/2024

Fazit

Das „Jahrhundertprojekt“ wie es einst Alexander Dobrindt (ehemaliger Verkehrsminister) nannte ist ein beeindruckendes Verkehrsvorhaben. Zukünftig sollen jährlich 3,6 Millionen Reisende die Verbindung nutzen, dies wäre eine Verdopplung der bisherigen Fahrgastzahlen zwischen Berlin und München. Es ist mehr als ein Prestigeprojekt, das die ehemalige DDR mit der BRD verbinden soll, es ist auch verkehrspolitisch unausweichlich wie Experten heute wissen. Es wäre sonst in einigen Jahren zum Verkehrskollaps auf der alten Verbindung gekommen.

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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>