Niki und kein Ende

<p> Erst Lufthansa, dann die International Airlines Group (IAG) und nun ... Die Liste der (vermeintlichen) K&auml;ufer f&uuml;r die &ouml;sterreichische Airline Niki wird n&auml;chste Woche vielleicht noch um einen dritten Namen reicher. Flottenmanagement fasst die Geschichte voller Absurdit&auml;ten zusammen und erkl&auml;rt, warum es bisher nur Verlierer gibt.</p>

Niki und kein Ende

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Niki und kein Ende

Eine Chronologie der Ereignisse

Eigentlich schien alles geregelt – die Lufthansa wollte im Rahmen der Air-Berlin-Übernahme auch die Tochter Niki in den Konzern eingliedern. Die EU-Kommission hatte jedoch Bedenken, Lufthansa selbst nannte es „zu erwartende Restriktionen“ aus Brüssel und schließlich zog man das Angebot zurück. 200 Millionen Euro hatte die Lufthansa immerhin geboten, eine Summe die schon wenige Monate später völlig utopisch erscheint.

Nun war einmal mehr Insolvenzverwalter Lucas Flöther an der Reihe, der Verkauf von Niki sollte noch vor Jahresende 2017 abgeschlossen werden. Den Zuschlag erhielt schließlich die IAG, beziehungsweise die zum Konzern gehörende spanische Billig-Airline Vueling, für einen Kaufpreis von circa 20 Millionen Euro. Die Spanier verpflichteten sich dabei zudem zur Übernahme von rund 750 Niki-Angestellten (in etwa 75 Prozent aller Niki-Mitarbeiter) und war bereit, einen Kredit von 16,5 Millionen Euro für den Weiterbetrieb von Niki zu geben.

Doch Anfang Januar folgte dann einmal mehr eine Wende. Denn das Berliner Landgericht gab einer Beschwerde österreichischer Gläubiger statt. Im Namen dieser hatte das Fluggastrechtportals „Fairplane“ die Verlegung des Insolvenzverfahren nach Österreich gefordert, denn dort habe Niki seinen Sitz und dort würden auch die Geschäftsbücher geführt. Die Berliner Richter stimmten der Verlegung zu. „Alles, was bisher in Deutschland passiert ist, ist damit nichtig“, sagt Gerhard Weinhofer, Chef des heimischen Gläubigerschutzverbands Creditreform. Folglich ist Berlin nicht für das Insolvenzverfahren zuständig und darf somit nicht über den Verkauf von Niki entscheiden. „Jetzt muss ein österreichisches Insolvenzgericht entscheiden, an wen verkauft wird“, so Weinhofer weiter. Eine neue Insolvenzverwalterin ist bereits gefunden. In einer schriftlichen Begründung erklärten die Richter des zuständigen österreichischen Landesgericht Korneuburg, dass fortan „allein Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch zur Vertretung der Masse legitimiert“ ist. Und doch steht auch diese Entscheidung noch unter Vorbehalt. Denn Niki hat gegen die Verlegung eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.

Ganz eindeutig ist die Lage unabhängig von der Beschwerde von Niki immer noch nicht. Denn aktuell gibt es zwei gleichberechtigte Insolvenzverfahren – in Österreich und ein weiteres in Deutschland – und damit auch zwei Insolvenzmassen. Die neue Insolvenzverwalterin Reisch kann allerdings nur die österreichischen Vermögen verkaufen. Und das wären nur rund 20 Prozent des verwertbaren Vermögens. Denn gemäß des deutschen Masseverwalters Lucas Flöther liegen etwa 80 Prozent des verwertbaren Vermögens von Niki in Deutschland. Flöther sei bereit, in Deutschland nur ein Sekundärverfahren zu führen und die Verantwortung nach Österreich abzugeben, schreibt er in einer Aussendung. Dafür müsste schnellstmöglich das Angebot des Billigfliegers Vueling zur Übernahme der Niki-Werte auch in Österreich anerkannt und umgesetzt werden.

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Denn das zweite Bieterverfahren in Österreich berge das ernste Risiko, dass alle Beteiligten am Ende mit leeren Händen dastünden, so Flöther weiter. Noch zeige Luftfahrtkonzern IAG zwar Geduld, es müsse jedoch jeder verstehen, wenn dieser Investor irgendwann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch mache. Er warnte ausdrücklich vor einem Scheitern des Deals mit der IAG. „Wenn das Paket wieder aufgeschnürt wird, sehe ich für die Zukunft von Niki schwarz“, sagte der Insolvenzverwalter.

Ob dies passiert, ist offen. Bis zum 19. Januar dürfen jedenfalls neue Angebote für Niki abgegeben werden. Voraussichtlich nach werden neben Vueling auch Ryanair (jedoch nicht für die komplette Airline) und die bisherigen Bieter Tuifly, der Reisekonzern Thomas Cook (Condor) sowie Niki Lauda die Chance für ein erneutes Angebot wahrnehmen. Letzterer begrüßte die Verlagerung des Prozesses nach Österreich. „Das Insolvenzverfahren ist endlich dort, wo es von Anfang an hingehören sollte, nämlich nach Österreich. Ich bedauere, dass so viel Zeit mit dem Umweg über Deutschland verschwendet wurde“, so Lauda gegenüber dem Handelsblatt. Auschlaggebend für den Zuschlag sollen weiterhin die Höhe des Gebots und die Zahl der gesicherten Jobs sein. „Die Unterschrift beider Insolvenzverwalter gewährleistet dabei dem Erwerber Rechtssicherheit für den Vollzug des Kaufvertrages“, heißt es in der Erklärung von Flöther.

Die Causa Niki scheint kein Ende zu finden und kennt bis jetzt nur Verlierer. Für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs von Niki investierte die Lufthansa 70 Millionen Euro, um dann schlussendlich doch vom Kauf Abstand zu nehmen. Die EU hatte kartellrechtliche Bedenken. Und auch die deutschen Steuerzahler gehören zu den Verlierern. Sie müssen 75 Millionen Euro abschreiben, da durch die Niki-Pleite die Besicherung des Staatskredits für Air Berlin wertlos geworden ist. Zudem gehört Niki selbst zu den Verlierern. Denn von der ehemals potenten und flugfähigen Airline, die von der Lufthansa mit rund 200 Millionen Euro bewertet wurde, ist inzwischen nicht mehr viel übrig. Sollte der IAG-Deal doch noch klappen, gibt es nur noch ein Zehntel der Summe des Lufthansa-Gebotes. Falls doch ein anderer Bieter den Zuschlag erhält, gibt es noch einen Verlierer mehr. Denn dann wären die 16,5 Millionen Euro, die die IAG in die Betriebssicherung bei Niki gesteckt hatte, wohl auch weg.

Allerdings gibt es auch etwas Licht am Horizont. Denn der für Deutschland zuständige Insolvenzverwalter Flöther teilte am heutigen Dienstag mit, dass er mit seiner österreichischen Kollegin Dr. Reisch eine enge Kooperation vereinbart habe. Und auch die IAG betont, dass sie zuversichtlich sei, dass der Prozess bald zum Abschluss gebracht werden könne. Man darf also sehr gespannt sein, wann und wie die Causa Niki zu Ende geht.

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Zur Abrechnung bei Kürzung des Vollkasko-Leistungsanspruchs wegen Trunkenheit

<p> Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall infolge erheblicher Alkoholisierung grob fahrl&auml;ssig, so kann der aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommene Versicherer den Anspruch aus der Vollkaskoversicherung im Einzelfall um 75% k&uuml;rzen. Der Versicherer ist zur K&uuml;rzung seiner Versicherungsleistung berechtigt, weil der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrl&auml;ssig herbeigef&uuml;hrt hat. In diesem Falle ist der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung zun&auml;chst vom Gesamtschaden abzuziehen erst sodann die K&uuml;rzung des Leistungsanspruchs vorzunehmen. Dies folgt daraus, dass die Selbstbeteiligung in unmittelbarem Zusammenhang zum Schaden steht, dessen H&ouml;he eben erst feststehen muss, bevor eine Leistungsk&uuml;rzung nach &sect; 81 Abs.2 VVG vorgenommen wird. Entgegen der Auffassung der Kl&auml;gerin ergibt sich etwas anderes auch nicht aus &sect; 13 Abs.10 AKB. In dieser Bestimmung ist lediglich normiert, dass von dem Schaden die Selbstbeteiligung abzuziehen ist. Eine Regelung, wie die Selbstbeteiligung bei Leistungsk&uuml;rzungen nach &sect; 81 Abs. 2 VVG zu ber&uuml;cksichtigen ist, enth&auml;lt &sect; 13 Abs. 10 AKB dagegen nicht.</p> <p> Bei dem unstreitigen Schaden in H&ouml;he von 2.261,83 &euro;, einer Selbstbeteiligung von 500,00 &euro; und einer Leistungsk&uuml;rzung um 75 % ergibt sich ein Leistungsanspruch des Beklagten in H&ouml;he von 440,46 &euro;. Damit hat der Beklagte einen Betrag in H&ouml;he von 1.321,37 &euro; ohne Rechtsgrund von der Kl&auml;gerin erhalten.</p> <p> <em>LG Aachen, Urteil vom 14.07.2011, Az. 2 S 61/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>