Erfolgreiche Namensänderung

<p> Statt Yeti steht bei Skoda nun der Karoq im Angebot. Was hat die Namens&auml;nderung bewirkt und wie macht sich das dazugeh&ouml;rige SUV im Test?</p>

Erfolgreiche Namensänderung

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Erfolgreiche Namensänderung

Wohl nicht wenige dürften dem mittlerweile eingestellten Skoda Yeti nachtrauern. Doch dessen Ersatz, der Karoq, kann sich sehen lassen. Seit Ende 2017 ist er im Handel erhältlich. Nicht alles, aber doch vieles macht das neue SUV-Modell besser als sein Vorgänger mit der eigenwilligen Hochdachkombi-Silhouette.

Die Maße des Neuen unterscheiden ihn schon deutlich vom Vorgänger. Im Vergleich zu diesem baut der Karoq zwar einige Zentimeter flacher, überragt ihn dafür mit 4,38 Meter um gut 16 Zentimeter in der Länge. Wie im SUV-Segment üblich, hat Skoda die leicht hochbeinige Kompaktkarosserie mit Robustheit suggerierendem Zierrat aufgepeppt. Außerdem verleihen fein ausgearbeitete Charakterlinien im Blech sowie ein schicker LED-Lidstrich in den Scheinwerfern dem Fahrzeug einen zeitgemäßen, durchaus edlen Touch. Eher eine Spielerei ist die Lichtprojektion des Markennamens auf dem Boden, wenn man die vorderen Einstiegstüren öffnet, um den Innenraum zu entern.

Dort macht der Karoq ebenfalls einiges her. Zumindest in der getesteten Ausstattung Style sind Materialien und Verarbeitung auf gehobenem Niveau. Armaturenbrett und Türen hat Skoda großzügig mit haptisch angenehmen Softoberflächen eingekleidet. Hochglanz-Applikationen, ein schickes Ambientelicht, Leder und dezentes Chromzierrat sorgen zusätzlich für Wohlfühlatmosphäre. Besonders imposant und außerdem edel wirkt der große Touchscreen für das rund 2.300 Euro teure Infotainment-System Columbus. Das zentral im Armaturenbrett befindliche, hochauflösende 9,2-Zoll-Display überzeugt mit schneller Reaktionszeit und feiner Grafik. Die Bedienlogik ist zudem weitgehen intuitiv. Außerdem lassen sich dank der aktuelle Konnektivitätsstandards Apple Carplay und Android Auto Smartphones sowie Echtzeit-Verkehrsdaten in die Routenführung einbinden. Neben Navi- und Audiosystem kann man über den Bildschirm auch etliche Fahrzeugfunktionen steuern, was den Verzicht auf eine Reihe von sonst üblichen Direktwahltasten im Cockpit erlaubt. Entsprechend aufgeräumt präsentiert sich die Mittelkonsole, die allerdings in leicht verwirrend großer Zahl Tasten für die Klimaautomatik aufweist.

In Sachen Platzangebot und Variabilität setzt der Karoq Akzente. Vorne können selbst größere Fahrgäste bequem sitzen. Neben reichlich Entfaltungsspielraum für Kopf und Beine bietet außerdem die Mittelkonsole großzügige Ablagemöglichkeiten für Kleinkram. Sogar im Fond kommen erwachsene Gäste kommod unter. Wird etwas mehr Platz im mindestens 479 Liter großen Kofferraum benötigt, lassen sich die Sitze der Rückbank in Längsrichtung nach vorne schieben oder die Rückbanklehne dreiteilig nach vorne klappen. Wer rund 400 Euro in das Varioflex-Sitzsystem investiert, kann darüber hinaus das Gestühl nach vorne wickeln oder sogar ausbauen. Letzteres ist zwar umständlich, doch kann so der Stauraum auf über 1.800 Liter vergrößert werden. Eine große Laderaumöffnung, kleine Zusatzstaufächer, Taschenhaken, eine gegen Aufpreis umklappbare Beifahrersitzlehne und die elektrisch öffnende Heckklappe runden das positive Nutzwertkapitel ab. Wer dem als Raumriese einst gelobten Yeti nachtrauert, findet im Karoq jedenfalls einen mehr als würdigen Nachfolger.

Auch Längsdynamisch kann der Karoq beeindrucken. Der von uns getestete Zweiliter-Diesel mit 110 kW/150 PS bringt in Kombination mit Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe und Allradantrieb gute Fahrleistungen mit mäßigem Verbrauch in Einklang. Dank der Kraftverteilung auf alle vier Räder werden die immerhin 340 Newtonmeter ohne quietschende Reifen sauber in Vortrieb umgesetzt. Der Standardsprint dauert 9,3 Sekunden, maximal sind 195 km/h drin. Damit fährt der Karoq dem Yeti übrigens etwas hinterher, denn dieser war mit dem gleichem Antrieb drei Zehntel und vier km/h schneller. Dennoch erlebt man den Karoq als erfreulich spritzig, vor allem bei Zwischensprints beeindruckt der Antrieb auch dank einer schnell die Gänge wechselnden Automatik mit fast schon explosionsartigem Schub. Trotz eines betont komfortablen Fahrwerks, das erfreulich gelassen Unebenheiten egalisiert, lässt sich der Karoq auf Wunsch auch beherzt um Ecken scheuchen. Dabei reagiert der Tscheche stets gutmütig und ausgewogen. Wer allerdings einen wilden Kurvenfeger wünscht, sollte sich nach anderen Autos umschauen. Als Autobahn-Express macht der Karoq wiederum eine gute Figur. Zwar wird das SUV wohl aufgrund des hohen Aufbaus jenseits der 160 km/h etwas leicht an der Vorderachse, dennoch liegt er auch Richtung Topspeed ruhig und vertrauenerweckend auf der Straße. Wer flotter fährt, wird den offiziellen Verbrauch von 5,2 Liter auf noch vertretbare sieben Liter treiben.

Für den Einsatz als entspanntes Langstreckenfahrzeug empfiehlt sich der Karoq auch ob seiner vielen Assistenzsysteme. So gibt es gegen Aufpreis eine Spurhalte-Kontrolle in Kombination mit einem Abstandstempomat, der recht feinfühlig die Distanz zum Vordermann automatisch regelt. Falls der Fahrer kurz zu einer Getränkeflasche greifen muss, kann er dem Fahrzeug sogar das Steuer bis zu 20 Sekunden überlassen. Auch Totwinkel-Warner, Verkehrszeichenerkennung, Fernlicht- oder Stauassistent helfen dabei, den Fahrer zu entlasten. Gut gelöst ist auch das Start-Stopp-System, welches bereits beim Ausrollen den Motor abstellt und diesen erst wieder startet, wenn das Gaspedal getreten wird. Bei Ampelstopps kann man also den Fuß von der Bremse nehmen, ohne damit einen Motorstart zu provozieren. Sollte der Motor dennoch starten, weil etwa das Bordsystem Strom braucht, bleibt der Karoq auch bei eingelegter Fahrstufe D stehen.

Das neue Skoda-SUV bietet also eine Vielzahl Talente und ist in vielen Punkten clever gemacht. Das hat allerdings seinen Preis: Der von uns getestete 2.0 TDI mit Allradantrieb und DSG kostet in der gehobenen Ausstattung Style bereits rund 35.000 Euro. Trotz einer durchaus umfangreichen Ausstattung finden sich in der Preisliste noch etliche verlockende Extras, mit denen man leicht die 40.000-Euro-Marke knacken kann. Auch in Hinblick auf den Preis, und allein an dieser Stelle muss man „leider“ sagen, bewegt sich der Karoq im Vergleich zum Yeti auf einem höheren Niveau.

Skoda Karoq 2.0 TDI 4x4 - Technische Daten:

Fünftüriges, fünfsitziges SUV der Kompaktklasse, Länge: 4,38 Meter, Breite: 1,84 Meter, Höhe: 1,60 Meter, Radstand: 2,64 Meter, Kofferraumvolumen: 479 bis 1.810 Liter

2,0-Liter-Vierzylinder-Turbodiesel, Siebengang-Automatik (Doppelkupplung), Allradantrieb, 110 kW/150 PS, maximales Drehmoment: 340 Nm bei 1.750 bis 3.000 U/min, 0-100 km/h: 9,3 s, Vmax: 195 km/h, Durchschnittsverbrauch: 5,2 Liter, CO2-Ausstoß: 135 g/km, Abgasnorm: Euro 6, Effizienzklasse: B, Testverbrauch: 6,9 Liter/100 Kilometer

Preis: ab 33.090 Euro 

Skoda Karoq – Kurzcharakteristik:

Warum: weil er modern, komfortabel und vor allem ungemein praktisch sein kann

Warum nicht: weil man dem Yeti nachtrauert und diesen lieber als Gebrauchten kauf

Was sonst: Nissan Qashqai, VW Tiguan, Peugeot 3008, Kia Sportage

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Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>