Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote zulässig

<p> <strong>Heute Mittag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Fahrverbote f&uuml;r Dieselfahrzeuge f&uuml;r zul&auml;ssig erkl&auml;rt. Damit ist es St&auml;dten und Kommunen nun m&ouml;glich &ndash; ohne Regelung des Bundes &ndash; Fahrverbote auszusprechen. Dies bedeutet aber auch, dass die Erteilung von Fahrverboten Einzelfallentscheidungen bleiben.&nbsp;</strong></p>

Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote zulässig

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Bundesverwaltungsgericht: Fahrverbote zulässig

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde bereits heute heiß in den unterschiedlichen Verbänden diskutiert. So bewertet der ADAC Vizepräsident Ulrich Klaus Becker die heutige Entscheidung als „letzte Chance für Gesundheit und Mobilität“ und führt weiter aus: „Die Richter in Leipzig haben festgestellt, dass Autofahrer künftig mit lokalen Fahrverboten in besonders schadstoffbelasteten Städten rechnen müssen. Um das zu verhindern, gilt es jetzt, möglichst schnell Euro-5-Diesel nachzurüsten, alle Verkehre sinnvoll miteinander zu vernetzen und den ÖPNV verlässlicher zu machen.“ Gleichzeitig fordert der ADAC vom Bund die Umsetzung alternativer Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität durch Anreize und Förderung maßgeblich zu unterstützen. Die Bundesregierung ist nach Ansicht des ADAC darüber hinaus gefordert, zügig die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene dafür zu schaffen, Hardware-Nachrüstungen für Euro-5-Dieselfahrzeuge zu möglichen. So hatte der ADAC bereits zuvor durch umfangreiche Tests nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen bei solchen Autos zu erheblichen Emissionsrückgängen führen sowie schnell und unkompliziert durchführbar sind.

In seiner Urteilsbegründung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klargestellt, dass betroffene Städte auf Basis der bestehenden rechtlichen Grundlagen Fahrverbote auch ohne die Einführung einer blauen Plakette an besonders belasteten Stellen anordnen können. Allerdings wies das oberste deutsche Verwaltungsgericht darauf hin, dass Luftreinhaltepläne grundsätzlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind. Nach Ansicht des ADAC bedeutet das, dass pauschale Fahrverbote für alle Dieselfahrer auch künftig nicht zu erwarten und lokale Fahrverbote immer nur das letzte Mittel eines umfassenden Maßnahmenplans zur Verbesserung der Luftqualität in Städten sein können.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement kritisiert das Urteil hingegen: „Die Signale aus den Kommunen besagen zwar, dass dort eher zurückhaltend über Fahrverbote diskutiert wird, denn es macht insgesamt wenig Sinn mit solchen Maßnahmen Unsicherheiten und Kosten auszulösen, die besser in umweltschonende Antriebe investiert werden sollten“, sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V. (BVF). Demgegenüber sei die Empfehlung von Übergangsfristen sowie der phasenweisen Einführung der Fahrverbote seitens des Bundesverwaltungsgerichts zumindest für einen Großteil der Flotten weniger kritisch: „Da die Fahrzeuge in den Flotten der betroffenen Fuhrparkbetreiber regelmäßig ausgetauscht werden, sehen wir in den nächsten ein bis zwei Jahren nur noch wenige Unternehmen betroffen. Ein größeres Problem könnten die kommunalen Fuhrparks bekommen, in denen die Fahrzeuge tendenziell längere Zeit genutzt werden“, meint Schäfer. Allgemein müsse laut BVF für eine kostenneutrale Umrüstung durch die Hersteller gesorgt werden und vor allem in emissionsärmere Fahrzeugmodelle investiert werden.

Auch der ADAC fordert ähnliche Initiativen seitens der Automobilindustrie: „Hardwareseitige Nachrüstung muss endlich Bestandteil des Lösungspakets zur Stickoxidminderung werden, damit in möglichst vielen Städten keine Fahrverbote erforderlich werden. Auch ohne rechtliche Verpflichtung sollten die Hersteller ihrer Verantwortung gerecht werden und die Autos ihrer Kunden nachrüsten. Die Verbraucher dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben“, erklärt Ulrich Klaus Becker. Außerdem müssten Hersteller aus Sicht des Clubs notwenige Garantien für die Nachrüstlösungen übernehmen, damit Autofahrer keine Langzeitrisiken aus der baulichen Nachrüstung haben.

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) betonte in einem Statement zum Urteil, dass Leipzig kein „Muss“ für Fahrverbote ausgesprochen hat: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil kein ‚Muss‘ für Fahrverbote ausgesprochen. Vielmehr hält das Gericht Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für ‚grundsätzlich zulässig‘, sie müssen aber verhältnismäßig sein und kommen nur als letztes Mittel in Frage. Es liegt nun an den Städten, diese Vorgaben umzusetzen, um die Luftqualität weiter zu verbessern. Wichtig ist aus Sicht der Automobilindustrie auch die klare Aufforderung des Gerichts an die Städte, in ihren Luftreinhalteplänen die Belange der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Das heißt: Das ist eine Absage an generelle Fahrverbote“, so Wissmann. Daneben hat das Gericht in Leipzig deutlich gemacht, dass es keine ‚Hauruck-Maßnahmen‘ geben kann, sondern dass jeweils sorgfältig vor Ort abgewogen werden muss, welche Instrumente zielführend und verhältnismäßig sind. Nach VDA liege es nun in der Hand der Politik, alles zu unternehmen, um einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen in den Städten zu vermeiden. Zielführend wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung. „Die vielen Autofahrer, die seit Monaten durch die Fahrverbotsdebatte verunsichert wurden, brauchen rechtliche Klarheit“, unterstrich der VDA-Präsident.

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Zudem wies Wissmann darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht zwar die Urteile der beiden Verwaltungsgerichte teilweise bestätigt hat, aber damit nicht entschieden hat, dass Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote verhängen müssen. Vielmehr hat das Gericht deutlich hinsichtlich Schadstoffnormen bei möglichen Fahrverboten differenziert: Bis zum 01.09.2019 sind Fahrverbote nur für Euro-4-Diesel zu prüfen, erst danach für Euro-5-Diesel. Zudem wird deutlich, dass Euro-6-Diesel von Fahrverboten nicht betroffen sind.

Der VDA-Präsident unterstrich in seiner Erklärung: „Wichtig ist, dass auf dieser Grundlage jetzt die sozialen Auswirkungen von Fahrverboten stärker in die Abwägungsentscheidung einfließen müssen. Das betrifft auch viele Gewerbetreibende, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Fuhrpark von heute auf morgen zu erneuern.“ Welche Rolle Fahrverbote tatsächlich bei der Weiterentwicklung der Luftreinhaltepläne spielen sollen, müssen nun die Behörden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sorgfältig prüfen, so der VDA. Dabei sind die messbaren Fortschritte bei der Luftqualität zu berücksichtigen, die seit Beginn der Gerichtsverfahren erreicht wurden.

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