Wie die Stadt Bonn ihre Luftqualität verbessern will

<p> Die Stadt Bonn hat fristgerecht Mitte M&auml;rz dem Bundesministerium f&uuml;r Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ihre Vorschl&auml;ge zur Luftreinhaltung &uuml;bermittelt. Die ehemalige Bundeshauptstadt ist eine der f&uuml;nf &bdquo;Lead Cities&ldquo;, in denen die Bundesregierung Ma&szlig;nahmen zur Verbesserung der Luftqualit&auml;t testen will. Die Vorschl&auml;ge werden vom Ministerium nun auf Wirksamkeit und Finanzierung gepr&uuml;ft.</p>

Wie die Stadt Bonn ihre Luftqualität verbessern will

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Wie die Stadt Bonn ihre Luftqualität verbessern will

In der Präambel des Maßnahmenkatalogs heißt es:„Die gewünschte Luftqualität ist aus Sicht der Stadt Bonn nur durch ein umfassendes Maßnahmenpaket zu erreichen, mit dem eine spürbare Verkehrsverlagerung zum Umweltverbund bewirkt werden kann. (...) Begleitet werden soll das Maßnahmenpaket durch umfassendes Marketing und Controlling der Wirkungen.“

Auf einzelne, wesentliche Maßnahmen wird im Folgenden eingegangen.

„Wir haben eine Sammlung von Projekten vorgelegt, die aus Sicht der Stadt Bonn kurz- bzw. längerfristig umgesetzt werden können“, sagte Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan. „Wir setzen auf einen zeitnahen Austausch mit der Bundesregierung über das weitere Vorgehen.“ Dabei geht es um den Umgang mit den eingereichten Vorschlägen, die gemeinsame Festlegung der sinnvollen und förderfähigen Maßnahmen und Informationen zur Finanzierung durch den Bund. Dies sei auch notwendig, um die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik vor Ort fortführen und intensivieren zu können.

Besonders im Fokus: Stickstoffdioxid. Besonders Diesel-Pkw werden für dessen Grenzwertüberschreitungen verantwortlich gemacht. Hardware-Nachrüstungen von Diesel-Pkw könnten Abhilfe schaffen, unklar ist aber noch wer das Ganze finanziert. Sollten sie erst einmal nicht durchgeführt würden, sieht die Stadt in der „Blauen Plakette“ eine Notfalloption. So würden Autos nicht pauschal ausgeschlossen und es wären beispielsweise für Handwerker oder Anwohner Ausnahmeregelungen möglich.

„Parallel dazu ist die Stadt Bonn bereit, ihre Möglichkeiten für eine Verbesserung der Luftqualität zu nutzen – dies auch im Sinne einer nachhaltigen städtischen Mobilität“, so Sridharan weiter. Eine bessere Luftqualität sei nur durch „ein umfassendes und ambitioniertes Maßnahmenpaket zu erreichen“, schreibt Bonns Oberbürgermeister an das BMUB. Dafür sei eine spürbare Verkehrsverlagerung zum Umweltverbund aus Bahn, Bus und Fahrrad notwendig. Heute hat zum Beispiel der ÖPNV einen Anteil an allen Wegen von 14 Prozent. Eine Erhöhung auf 20 Prozent würde in der Konsequenz Fahrgastzuwächse von mehr als 40 Prozent bedeuten.

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ÖPNV attraktiver gestalten

Vor wenigen Wochen gab es den Vorschlag seitens der Bundesregierung, den ÖPNV in einigen ausgewählten Städten in Deutschland (darunter auch Bonn) kostenlos anzubieten. Probleme bei der Finanzierung und schon ausgelastete Kapazitäten ließen das Ganze aber schnell wieder in der Schreibtischschublade verschwinden.

Bonn zeigt nun in seinem Ideenkatalog einige Möglichkeiten auf, wie Bus und Bahn zwar nicht kostenlos, dafür aber einfacher und preisgünstiger zu nutzen sein könnten. Dazu zählt zum Beispiel eine vergünstigte „regionale BahnCard 100“ für die Nutzung aller Verkehrsmittel, auch von Fernzügen, in der Region oder ein „Klimaticket“ analog zur Jahreskarte in der Stadt Wien mit niedrigen Kosten von 365,- Euro pro Jahr, also umgerechnet ein Euro pro Tag. Über diese Modelle soll nun mit der Bundesregierung sowie mit den Verkehrsunternehmen, dem Verkehrsverbund und den regionalen Partnern diskutiert werden.

In Sachen ÖPNV weist die Stadt Bonn darauf hin, dass innovative Maßnahmen vor allem bei Tickets oder Betriebliches Mobilitätsmanagement mit einem längerfristig angelegten Ausbau des Angebots und damit der Infrastruktur einhergehen müssen, da mit deutlich mehr Fahrgästen gerechnet werden muss. Die Stadt hat dabei unter anderem das Seilbahn-Projekt und die umfassende Elektrifizierung der Busflotte sowie Taktverdichtungen im Stadtbahn- und Busnetz und nicht zuletzt die Elektrifizierung der Voreifelbahn S 23 und den Bau einer S-Bahn zwischen Köln und Bonn im Blick.

Weitere Maßnahmenfelder

Potential sieht die Stadt vor allem auch noch im Betrieblichen Mobilitätsmanagement in Partnerschaft von Arbeitgebern, Kommunen und Verkehrsbetrieben. Zudem wird im Katalog eine App aufgelistet, mit der Mobilitätsangebote einfach aufbereitet und gebündelt dargestellt und nutzbar gemacht werden können. Darüber hinaus erwähnt die Stadt Infrastruktur-Verbesserungen für den Radverkehr, zum Beispiel über Radschnellwege, ebenso wie den Aufbau von Mobilstationen.

„Nur wenn wir den kurzfristigen Ansätzen mit diesen dauerhaft wirksamen Maßnahmen Glaubwürdigkeit verleihen, können wir davon ausgehen, dass Menschen und Unternehmen ihr Mobilitätsverhalten ändern. Erst dann führen kurzfristige Ansätze zu einer nachhaltigen Verbesserung der Mobilitätsstrukturen“, ist Sridharan überzeugt. Neben innovativen und ambitionierten Modellvorhaben mit unterschiedlicher Realisierungsdauer sind ebenso begleitende Maßnahmen in der Liste erwähnt, da die Stadt Bonn sie ebenfalls für einen Erfolg des Gesamtvorhabens als unerlässlich ansieht.

Hier finden Sie die gesamte Maßnahmenliste.

Update: Priorisierung

Das BMU hatte darum gebeten, aus der Vielzahl der Vorschläge, die Mitte März eingereicht worden waren, maximal zehn auszuwählen, die in erster Linie verfolgt werden sollten. Somit galt es für die Stadt Bonn die Maßnahmen zu priorisieren. In diesem Zusammenhang wies Bonn noch einmal darauf hin, dass für die weitere Ausarbeitung der Projekte entscheidend sei, welche Rahmenbedingungen der Bund nun bei der in Aussicht gestellten Förderung setzt.

Die ehemalige Bundeshauptstadt setzt für die Verbesserung der Luftreinheit vor allem auf eine Stärkung von Bus, Bahn und Fahrrad. Das geht aus der nun mit Prioritäten versehenen Liste hervor, die die Stadt als eine der fünf „Lead Cities“ in Sachen Luftreinhaltung dem BMU vorgelegt hat. Dafür legte die Stadt zwei Kriterien zugrunde: welche Wirkung wird für die Luftqualität erwartet und wie schnell können die Projekte umgesetzt werden. Darüber hinaus verspricht sich die Stadt von der Ausrichtung der Liste neben besserer Luft auch weitere positive Effekte auf die innerstädtische Mobilität.

Bei den neu geordneten Vorschlägen befinden sich innovative Tarifangebote, wie kostenlosen ÖPNV für Menschen ab 65 oder für alle am Wochenende, Jahrestickets für Menschen, die ihren Führerschein abgeben oder ein „Klimaticket“ für 365 Euro im Jahr. Weiterhin geht es um die Verbesserung des Angebots bei S 23 und RE 8, um eine Taktverdichtung der Linie 16 zwischen Bad Godesberg und Köln und um die Seilbahn zum Venusberg. Im Busverkehr sind etliche Taktverdichtungen denkbar. Beim Thema Radverkehr stehen Radschnellwege, Bike&Ride-Anlagen und ein erweitertes Fahrradmietsystem zur Diskussion. Das Betriebliche Mobilitätsmanagement von Stadt, Rhein-Sieg-Kreis und Verkehrsverbund Rhein-Sieg sowie eine Bonner Mobilitäts-App sind ebenfalls unter den Top-10 der neu geordneten Liste zu finden.

Historische Entwicklung des Begriffs Luftreinhaltung

Der Begriff Luftreinhaltung hält bereits seit Anfang der 1970er Jahre Einzug in die Politik. So schreibt das Bundesumweltamt: „Luftreinhaltung als Gegenstand der Politik manifestierte sich erstmalig umfassend im 1. Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 durch Festlegung von Grundprinzipien der Umweltpolitik. (...) Im Laufe der Zeit wechselten auch die relevanten Schadstoffe. In den 1960er Jahren waren es Ruß und grober Staub (Ziel: „Blauer Himmel über der Ruhr”), in den 1970er Jahren Schwefeldioxid (Problem: saurer Regen), später sommerlicher Photosmog mit der Leitsubstanz Ozon und ab Mitte der 1990er Jahre zunehmend der Feinstaub.“

Inzwischen ist es neben Feinstaub wohl vor allem noch Stickstoffdioxid, wie sich auch aus den erfassten Schadstoffen bei den sogenannten Luftreinhalte- und Aktionsplänen der Städte und Gemeinden entnehmen lässt (abrufbar unter: http://gis.uba.de/website/umweltzonen/lrp.php)

Messungen

Die Zuständigkeit sowohl für die Überwachung der Luftqualität als auch für die Information der Bevölkerung liegt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Das landesweite Luftqualitäts- Überwachungssystem (LUQS) umfasst zurzeit mehr als 70 ortsfeste sowie mobile Messeinrichtungen.

In Bonn misst das LANUV die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich an der ortsfesten Messstation im Stadtteil Auerberg, An der Josefshöhe. Des Weiteren führt das LANUV zurzeit in der Reuterstraße und der Bornheimer Straße Luftschadstoffmessungen für Stickstoffdioxid (NO2) mit Passivsammlern durch. Bei den Passivsammlern handelt es sich um kleine Röhrchen, die ohne jede Energieversorgung Schadstoffe aus der Luft aufnehmen und anreichern. Diese Messungen dienen dem Ziel, die Wirkung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans Bonn zur Senkung der Luftschadstoffbelastungen bewerten zu können. (Quelle: bonn.de)

Bildquelle: Bundesstadt Bonn, Michael Sondermann

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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>