Typ-Frage
<p> <strong>Diesel werden häufig wegen der günstigen Kraftstoffkosten gekauft – aber auch wegen ihrer Motorcharakteristik. Inzwischen gibt es jedoch auch viele aufgeladene Downsizing-Benziner, die in puncto Verbrauch attraktiv sind. Wie es um die Charakteristika der im Vergleich zum Selbstzünder tendenziell drehmomentschwächeren Ottotriebwerke steht, haben wir anhand eines kleinen und eines großen Fahrzeugs beleuchtet und dazu den Seat Toledo 1,0 TSI sowie den Skoda Kodiaq 1,4 TSI gefahren.</strong></p>
Wer das Thema „Automobil“ schon ein bisschen länger verfolgt, hat längst bemerkt: Wir leben in ungewöhnlich spannenden Zeiten, in Zeiten des Umbruchs. Man stelle sich mal vor – ein Ottomotor mit einem Liter Hubraum und drei Zylindern. Das sind Dimensionen, die früher sogar beim Kleinwagen verpönt waren. Und ein 1,4-Liter-Benziner ist jetzt auch keine Maschine, die klassischerweise einen 1,6 Tonnen schweren Tourer antreibt – könnte man zumindest vermuten. Doch die Zeiten haben sich eben geändert. Und die Technik ist nun einmal vorangeschritten. Eigentlich ist das größte Merkmal der Umwälzung ja banal – wir fahren jetzt häufiger mit kleinvolumigen Motoren, die im Gegenzug aufgeladen sind. Und es werden weniger Zylinder – als Gegenmaßnahme arbeiten die Ingenieure dann mit Ausgleichwellen und investieren in die Geräuschdämmung. Andere Maßnahmen wie Zylinderabschaltung oder Hybridisierung werden vom Autofahrer in der Regel weniger kritisch wahrgenommen als Hubraum- und Zylinderschwund. Und noch etwas findet statt. Während viele Kunden sich bisher einen Diesel gönnten, obwohl der nicht immer den günstigeren Unterhalt bedeutete, denkt man jetzt auch wieder über den Kollegen Otto nach.
Denn schließlich sind auch hier neuerdings recht üppige Drehmomente im unteren Tourenbereich am Start – das ist der Vorteil der Aufladung. So kann dann auch der Benziner eine attraktive Alternative zum durchzugskräftigen Diesel werden. Starten wir mal mit dem Skoda Kodiaq. Unter der Haube unseres Testwagens werkelt ein 150 PS starker sowie 1,4 Liter großer Otto. Ein feiner Vierzylinder, der zwei Arbeitseinheiten im Teillastbereich abkoppelt, um ordentliche Verbrauchswerte zu erzielen – Zylinderabschaltung nennt man das, und ein kleiner Ruck deutet an: Jetzt läuft er auf zwei Pötten. Na ja, jetzt sind 1.400 Kubikzentimeter auch nicht so ganz wenig – allerdings haben wir es hier mit einem 4,70 Meter-Liner zu tun, der je nach Ausstattung 1,8 Tonnen leer auf die Waage bringt. Fahren wir also los mit dem Komfort-SUV und stellen fest: Antriebs-Armut ist hier so gar kein Thema. Immerhin liegt die Maximalzugkraft von 250 Nm bereits ab 1.500 Umdrehungen pro Minute an und bleibt auch 2.000 Touren lang erhalten. In diesem Bereich kann man den Kodiaq elastisch fahren, und darüber hinaus hängt der Motor auch noch süffig am Gas, ist kein bisschen träge. Wer es mal wissen will, lässt ihn bei allzeit ordentlicher Laufkultur geschmeidig gen Begrenzer rotieren, während das geräumige SUV beflissen Richtung Maximaltempo läuft. Den Standard-Sprint auf 100 km/h bewerkstelligt der Tscheche in weniger als zehn Sekunden.
Die zackig schaltende Sechsstufen-Automatik mit Doppelkupplung passt gut zu dem großen Skoda mit den bequemen Sitzen und dem überragenden Platzangebot, was nicht nur für die Passagiere gilt. Schließlich stehen darüber hinaus bis zu 2.065 Liter Kofferraumvolumen zur Verfügung. Auch auf der Assistenten-Seite passt es, vor allem der netto 689 Euro teure Abstands-Tempomat ist eine Bestellung wert. Er bremst den Kodiaq – das ist insbesondere bei zähem Verkehr angenehm – bis zum Stillstand herunter und hält ihn gebremst. Geht es weiter, reicht ein kurzes Antippen des Gaspedals, um dem Geschwindigkeitsregler wieder das Zepter zu übergeben. Und wer wählen können möchte, ob er Bodenwellen lieber etwas mehr spüren, dafür aber viel Fahrdynamik erleben will oder umgekehrt, sollte das adaptive Fahrwerk (790 Euro netto) ordern. Um in den Genuss des auf Wunsch sogar siebensitzig anrollenden Skoda Kodiaq 1,4 TSI mit Automatik zu kommen, müssen mindestens netto 28.949 Euro an den Händler des Vertrauens überweisen werden.
Da kommt ein Toledo-Fahrer mit 16.571 Euro netto naturgemäß günstiger weg. Eine Zeit lang war der Seat mit dem Traditionsnamen auch einmal ziemlich ausladend als Van unterwegs – jetzt tummelt er sich mit einer Außenlänge von 4,48 Metern in der hierzulande einsamen Liga der Stufenheck-Kompaktklasse und hält her als Beispiel für das Fahrgefühl eines Autos mit kleinem Downsizing-Benziner. Geboten wird nämlich nur ein Liter Hubraum, der sich auf drei Töpfe verteilt. Also Ohren spitzen bitte beim Motorstart – tatsächlich vernimmt man den Dreizylinder ganz klar. Das liegt aber nicht etwa an mangelnder Laufkultur, sondern vielmehr an der Klangfarbe. Was die Intensität der Lautäußerung angeht – alles im grünen Bereich.
Beim Toledo verteilen sich in unserem Fall 110 Pferdchen auf 1,2 Tonnen Leergewicht, was eine spritzige Gangart garantiert. Im Vergleich zum 1,4er des Kodiaq liegt das Maximaldrehmoment von 200 Nm hier etwas später an – nämlich bei 2.000 Umdrehungen pro Minute und ebbt exakt an der gleichen Stelle wieder ab, also bei 3.500 Touren. Da der Benziner aber leichtfüßig hochdreht und auch schon knapp über Leerlauf ein hinreichend kräftiges Moment liefert, wirkt er schon ab Start quirlig. Die Werksangabe bescheinigt dem Spanier sogar einen exakt eine Zehntelsekunde feurigeren Wert (als für den Kodiaq) für die Beschleunigung auf 100 km/h, als wollte der Toledo seinen Charakter verteidigen – beim Spanier ist das Blut eben einen Tick heißer.
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Auch beim Seat könnte man glatt schwach werden und dem Diesel adé sagen – zumindest, wenn man wegen seines individuellen Fahrprofils keinen braucht für die günstige Kraftstoffbilanz. Zugkraft bietet der 110 PS-Viertürer mehr als genug, und hinzu kommt, dass der Otto herrlich am Gas hängt und auch gerne mal ein bisschen höher dreht. Hier passt übrigens das recht knackige Sechsgang-Getriebe, macht schlichtweg Spaß. Zusammen mit dem gutmütigen Fahrwerk und präziser E-Servolenkung wird die kleine Limousine mit konservativem Touch zum entspannten Kurven-Cruiser, ohne es an Fahrkomfort auf der Langstrecke fehlen zu lassen. Die Sitze gehen in Ordnung, und der Beinraum im Fond fällt beinahe üppig aus. Wer denkt, die Rücksitze seien nicht umklappbar – falsch, sind sie nämlich doch und erweitern den Stauraum sodann auf üppige 1.490 Liter. Alle Achtung.
Für den Basispreis des Toledo gibt es verdammt viel Auto inklusive Klimaanlage, Radio mit SD-Kartenslot sowie USB-Schnittstelle und Parksensoren. Aktuelle Infotainment- und Sicherheitssysteme sind für die kleine Seat-Limousine natürlich auch verfügbar. Für vergleichsweise günstige 159 Euro netto gibt es Apple CarPlay oder Android Auto, während ein integriertes Navigationssystem ab netto 634 Euro netto zu haben ist. Gegen netto 1.084 Euro erhält der Toledo LED-Scheinwerfer, während der autonome Notbremsassistent mit netto 252 Euro zu Buche schlägt.
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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