Amerikanischer Schwede
<p> Zuerst der Kombi, dann die Limousine. Mit dem V60 und dem S60 verfährt Volvo anders als gewöhnlich. Zudem wird der neue S60 ab sofort in Amerika hergestellt. </p>
Mal etwas anderes wagen. Erst die Limousine, dann der Kombi, so machen es die Automobilhersteller normalerweise. Volvo stellt die alte Regel jetzt auf den Kopf. Während der fünftürige V60 demnächst in den deutschen Schaufenstern steht, müssen Fans der Limousine mit Buchstaben „S“ noch ein Jahr warten. Voraussichtlich im Frühsommer 2019 kommt der S60 nach Deutschland, die Limousine dürfte rund 1.500 bis 2.000 Euro günstiger sein als der Kombi. Das spricht für einen Einstieg knapp oberhalb von 40.000 Euro.
Doch nachvollziehbar ist der späte Start aus Volvo-Sicht schon, da das Mittelklasse-Stufenheck hier in den letzten Jahren immer weniger Freunde fand. Dabei begründeten die vielen Vorgänger des Viertürers einst den legendären Ruf der schwedischen Marke. Der eckige Volvo 240 stand ebenso wie der größere 740 zwar nicht für ausgeprägte Sportlichkeit, aber stets für Stabilität, Sicherheit aus Schwedenstahl und üppiges Platzangebot. So erlangte er seinerzeit den Ruf, das bevorzugte Fortbewegungsmittel für vernunftbetonte, aber eher dröge Lehrer und Uni-Professoren zu sein. Als Volvo spätestens mit dem ersten S60 den Sportsgeist entdeckte, sprang diese Art der Kundschaft nach und nach ab.
Ab jetzt ist der S60 auch noch ein Ami. Als er im neu eröffneten Volvo-Werk in der Nähe von Charleston in South-Carolina erstmals die Hüllen fallen lässt, steht da ein recht flacher Viertürer im typischen heutigen Schweden-Look, mit glatten Formen, einer ausgeprägt angriffslustigen Front und einem eleganten Heck. Der kleine Bruder des noblen S90 soll die Erz-Rivalen von Mercedes und BMW da attackieren, wo es richtig weh tut. Im Fadenkreuz stehen C-Klasse oder 3er-BMW. Und mit denen ist der Volvo durchaus auf Augenhöhe.
Der Innenraum mit dem Hochkant-Monitor ist schon aus anderen Volvo-Modellen bekannt. Er macht viele der anderswo üblichen Schalter und Knöpfe überflüssig, werden doch wichtige Funktionen per Fingerdruck erledigt. Je nach Ausstattung schmeichelt rundum edles Leder, oft gepaart mit Attributen aus diversen noblen Materialien. Gut, dass noch nicht über Preise gesprochen wird, aber da kommt auf die Limousinen-Käufer sicher einiges zu. Je nach Ausstattung sind auch die hochgelobten Assistenzsysteme zahlreich an Bord. Darunter ein System, das Frontalunfälle mit einem entgegenkommenden Fahrzeug abmildert.
Das Motoren-Angebot ist ebenso überschaubar wie potent, beginnt es doch erst bei 184 kW/250 PS und reicht bis 233 kW/318 PS. Alles Vierzylinder mit zwei Litern Hubraum, aber eben in verschiedenen Leistungsstufen und Antriebsarten (Front- und Allradantrieb). Drei Versionen sind mit einem 65 kW/87 PS starken Elektromotor kombiniert, dessen Batterie an der Steckdose geladen werden kann. Stehen beim Kombi V60 noch zwei Dieselmotoren zur Wahl, suchen künftige S60-Käufer vergeblich nach einem Selbstzünder. Aus und vorbei für den Diesel, die Schweden machen also wirklich ernst.
Volvo-Präsident Håkan Samuelsson erwähnt das D-Wort in seiner Geburtstagsrede für den S60 mit keiner Silbe, spricht dagegen von der fortschreitenden Elektrifizierung aller Volvo-Modelle mit reinen Stromern und Plug-in-Versionen. Das andere Reizthema der Branche aber ist allgegenwärtig, der US-Präsident schwebt mit seinen Zoll-Eskapaden virtuell über der Festgemeinde in der leergeräumten Fabrikhalle, wo ab Herbst die Produktion des S60 startet. Ihm wird womöglich berichtet werden, wie der schwedische Vorstandschef vehement den weltweiten freien Handel verteidigt, sogar weltweiten Nulltarif beim Thema Zölle fordert.
Schließlich wollen die Schweden weiter Autos in die USA einführen, sind also als EU-Land von möglichen Strafzöllen bedroht. In gleicher Zahl aber wollen sie von Charleston aus den Weltmarkt zunächst mit dem S60, später mit der Neuauflage des großen SUV XC90 beliefern. Sollten andere Länder als Reaktion auf Trump ihrerseits mit Strafzöllen reagieren, säße Volvo zwischen allen Stühlen. Denn dann würde der S60 in Deutschland, aber auch im ursprünglichen Heimatland Schweden teurer werden. Da geht es Volvo nicht anders als den BMW-Kollegen, die im drei Autostunden entfernten Spartanburg ihr größtes Werk weltweit betreiben. Die Bayern sind mittlerweile der größte Auto-Exporteur der USA. (Peter Maahn/SP-X)
Volvo S60 T5 - vorläufige technische Daten für Europa:
Viertürige Limousine mit fünf Sitzplätzen, Länge: 4,77 Meter, Breite (mit Außenspiegeln): 2,04 Meter, Höhe: 1,43 Meter, Radstand: 2,87 Meter, Kofferraumvolumen: 442 Liter, Leergewicht: ab 1.680 kg.
2,0-Liter-Vierzylinder-Turbobenziner, 184 kW/250 PS, maximales Drehmoment: 350 Nm bei 1.800-4.800 U/min. Achtgang-Automatikgetriebe, Frontantrieb, Vmax: 230 km/h, 0-100 km/h in 6,5 s, Normverbrauch (nach WLTP): 7,2 l/100 km, CO2-Ausstoß: 164 g/km, Abgasnorm: EU 6d-temp.
Weitere Motorisierungen:
Volvo S60 T6 AWD: 2,0-Liter-Vierzylinder-Benzinmotor mit Turbolader und Kompressor, 228 kW/310 PS, maximales Drehmoment: 400 Nm bei 2.200-5.100 U/min. Achtgang-Automatikgetriebe, Allradantrieb, Vmax: 250 km/h, 0-100 km/h in 5,6 s, Normverbrauch (nach WLTP): 8,0 l/100 km, CO2-Ausstoß: 182 g/km, EU 6d-temp.
Volvo S60 T6 AWD Plug-In-Hybrid: 2,0-Vierzylinder-Benzinmotor mit Turbolader und Kompressor plus Elektromotor, 250 kW/340 PS. Weitere Daten noch nicht bekannt.
Volvo S60 T8 AWD: 2,0-Liter-Vierzylinder-Benzinmotor mit Turbolader und Kompressor plus Elektromotor, 223 kW/303 PS + 65 kW/87 PS, maximales Drehmoment: 400 Nm bei 2.200-4.800 U/min. Achtgang-Automatikgetriebe, Allradantrieb. Vmax: 250 km/h, 0-100 km/h in 4,9 sec., Normverbrauch (nach WLTP): ab 2,1 l/100 km, CO2-Ausstoß: ab 48 g/km, EU 6d-TEMP
Volvo S60 T8 Polestar: Vierzylinder-Benzinmotor mit Turbolader und Kompressor plus Elektromotor. 1.969 ccm, 233 kW/318 PS + 65 kW/87 PS, maximales Drehmoment: 400 Nm bei 2.200-4.800 U/min. Achtgang-Automatikgetriebe, Frontantrieb. Vmax: 250 km/h, 0-100 km/h in 4,9 sec., Normverbrauch (nach WLTP): ab 2,1 l/100 km, CO2-Ausstoß: ab 48 g/km, EU 6d-TEMP
Alle Preise stehen noch nicht fest
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Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg
<p> Ab sofort arbeiten für das Hamburger Bezirksamt Eimsbüttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September für die Bewirtschaftung ihrer Grünflächen und öffentlichen Plätze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Außenalsterbereich ein. Hierhin müssen die identisch ausgerüsteten 6,5-Tonner täglich Mannschaft und Arbeitsgeräte wie Rasenmäher, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverlässig die anstehenden Reinigungs- und Gärtnerarbeiten ausführen zu können. </p> <p> „Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge zählen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr für den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen“, erklärte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsbüttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent höheren Anschaffungskosten für die Erdgas-Daily amortisiert haben. </p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kräftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgroßen Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umgerüstet und mit Zündkerzen bestückt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, stöchiometrische Verbrennung und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zukünftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erfüllt der Daily-CNG-Motor. </p> <p> Fünf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks für insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zusätzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall dafür, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur nächsten Erdgastankstelle retten zu können. Davon müssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen täglich selten mehr als 70 Kilometer zurück. Öfter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden. </p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefläche von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenwände sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckwände bei Bedarf auf 80 Zentimeter erhöhen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW Öl in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefläche. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsgeräten, Schaufeln und Besen häufig auch Schüttgüter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte Hölzer oder Abfälle transportieren müssen. </p> <p> Betriebsleiter Domes plant für die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zurückgelegt haben. „Wenn uns die Erdgas-Daily in den nächsten Monaten bei der Zuverlässigkeit und dem Verbrauch überzeugen, ist nicht auszuschließen, dass wir bei zukünftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen“, sagte der gelernter Landschaftsgärtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der Übergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den städtischen Betriebshöfen der übrigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie künftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>
Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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