eVito und eSprinter im urbanen Praxischeck
Effizient, wirtschaftlich, flexibel und jederzeit verlässlich: Batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge werden im Betriebsalltag eines Fuhrparks an den gleichen Parametern gemessen wie Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb. Mit dem nach der IAA Nutzfahrzeuge 2018 verfügbaren eVito tritt Mercedes-Benz Vans den Nachweis an, dass elektrifizierte Modelle konkurrenzfähig sind und mit den klassischen Verbrennungsmotoren abhängig vom Einsatzzweck bei den Kosten gleich ziehen können. Deshalb geht die Marke mit dem Stern seit der Vorstellung der eDrive@VANs-Strategie einen neuen Weg: Bei der Bewertung verschiedener Antriebsoptionen spielt der jeweilige Einsatzzweck die entscheidende Rolle. Batterieelektrischer Antrieb oder klassischer Verbrenner werden ausschließlich danach ausgewählt, ob sie für einen definierten Anwendungsfall die optimalen Voraussetzungen bieten. Ergänzt wird das Antriebsportfolio in einer mittelfristigen Zukunft durch die Brennstoffzelle. Welche Vorzüge diese Technologie mitbringt, zeigt der Concept Sprinter F-CELL.
Um möglichst vielen Transportanforderungen gerecht zu werden und verschiedensten Branchen den Einstieg in die lokal emissionsfreie Elektromobilität zu ermöglichen, steht nach dem eVito mit dem eSprinter das zweite Modell bereits in den Startlöchern. Der Large-Van wird im kommenden Jahr seine Marktpremiere feiern. Im nächsten Schritt wird auch der Citan elektrifiziert.
Praxistauglichkeit mit der eVAN Ready App prüfen
Dass das neue Modellangebot mit dem eVito die Erwartungen der Kunden erfüllt, zeigt das Interesse an dieser neuen Form der Mobilität schon im Vorfeld der Markteinführung: Die positive Kundenresonanz untermauert unter anderem die starke Nutzung der eVAN Ready App, mit der online getestet werden kann, ob batterieelektrische Modelle im eigenen Fuhrpark eine Rolle spielen können.
„Ein lokal emissionsfreier Fuhrpark, der trotzdem alle Erwartungen an Alltagstauglichkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt: Der eVito löst diese scheinbaren Gegensätze auf. Wir stehen an der Spitze dieser Entwicklung, werden das Momentum nutzen, mit dem eSprinter nachlegen und mittelfristig das gesamte Transporterportfolio mit einem batterieelektrischen Antrieb ausstatten. Denn wir wollen, dass die Entscheidung für eine bestimmte Antriebsvariante vom jeweiligen Einsatzzweck bestimmt wird und nicht von der Verfügbarkeit der passenden Fahrzeugklasse“, sagt Volker Mornhinweg, Leiter Mercedes-Benz Vans.
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150 Kilometer Reichweite, nach sechs Stunden wieder voll aufgeladen
Der neue eVito ist vor allem im urbanen Lieferverkehr zuhause, erfüllt durch seine Reichweite und seine Laderaumkapazität aber auch Ansprüche von Handwerkern und Servicetechnikern. Eine installierte Batteriekapazität von 41 kWh sorgt für eine Reichweite von rund 150 Kilometern. Selbst bei ungünstigen Rahmenbedingungen steht den Kunden eine Reichweite von 100 Kilometern zur Verfügung. Nach sechs Stunden Ladezeit steht die volle Reichweite wieder zur Verfügung.
Der batterieelektrische Antrieb leistet 84 kW und erreicht ein Drehmoment von bis zu 300 Newtonmetern, maßgeschneidert für den urbanen Einsatz. Die Höchstgeschwindigkeit lässt sich an den jeweiligen Einsatzzweck anpassen. Ist der eVito vorwiegend im innerstädtischen Bereich unterwegs, schont eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h die Energiereserven und vergrößert die Reichweite. Alternativ lässt sich eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h konfigurieren.
Der Midsize-Van kann mit zwei unterschiedlichen Radständen geordert werden. Die Basisversion mit einer Gesamtlänge von 5140 Millimetern verfügt über eine maximale Zuladung von 1073 Kilogramm und damit auf dem Niveau des Vito mit klassischem Antrieb. Die extralange Version kommt auf 5370 Millimeter. In seinem großzügigen Laderaum lassen sich Waren und Güter bis zu einer Zuladung von 1048 Kilogramm unterbringen. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 3200 Kilogramm. Höchste Flexibilität mit einem Ladevolumen zwischen 6,0 bzw. 6,6 m3 gewährleistet auch die Positionierung der Batterien: Die Energiespeicher sind unter dem Fahrzeug angebracht und schränken den Laderaum somit in keinster Weise ein.
Seine Zuverlässigkeit und die technische Reife aller eingesetzten Komponenten hat der eVito nicht zuletzt bei einer umfassenden Wintererprobung unter Beweis gestellt. Bei Temperaturen von bis zu
minus 30 Grad Celsius, Schnee und vereisten Straßen wurden Handling, Effizienz, Ergonomie und Komfort bei Extrembedingungen unter die Lupe genommen. Die Tests deckten auch das Lade- und Fahrverhalten bei Kälte sowie die Kälteabsicherung der Antriebskomponenten und der Software ab.
eSprinter bringt Qualitäten des Segmentbegründers mit
Der eSprinter folgt im kommenden Jahr auf den eVito. Der Segmentbegründer bei den Large-Vans ist der perfekte Begleiter, wenn das Fahrzeug als rollende Werkstatt oder auch als geräumiges Lieferfahrzeug genutzt wird. Der neue eSprinter wird zunächst als Kastenwagen mit Hochdach und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm angeboten. Das maximale Ladevolumen erreicht wie beim Sprinter mit Verbrennungsmotor 10,5 m3.
Mit einer installierten Batteriekapazität von 55 kWh beträgt die voraussichtliche Reichweite rund 150 Kilometer bei einer maximalen Zuladung von 900 Kilogramm. Mit der zweiten Batterieoption können Kunden andere Prioritäten bei den Einsatzparametern setzen. Drei Batterieeinheiten mit einer Kapazität von 41 kWh ermöglichen eine Reichweite von rund 115 Kilometern. Im Gegenzug steigt die maximale Zuladung um rund 140 Kilogramm auf ungefähr 1040 Kilogramm.
Der Elektroantrieb im eSprinter leistet wie das Diesel-Einstiegsaggregat 84 kW mit einem Drehmoment von bis zu 300 Newtonmeter. Wie beim eVito lässt sich die Höchstgeschwindigkeit passend zum Einsatzweck konfigurieren: Auf ein Maximaltempo von 80 km/h oder bis zu 120 km/h wenn es schneller gehen muss.
Customer Co-Creation schafft branchenspezifische Lösungen
Zur eDrive@VANs-Strategie gehört jedoch nicht nur die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte, sondern die Gestaltung einer Gesamtsystemlösung für den jeweiligen Fuhrpark. Dazu gehören beispielsweise die Beratung bei der Auswahl des Fahrzeugs, die Unterstützung mit Tools wie der eVAN Ready App oder die ganzheitliche Betrachtung der Total Cost of Ownership. Entscheidend ist für potenzielle Nutzer von eVito und eSprinter außerdem die Analyse der organisatorischen und technischen Gegebenheiten an den Standorten von gewerblichen Kunden. Schließlich schafft die Integration eines intelligenten Ladeinfrastrukturkonzepts die Voraussetzungen, um mit einem gewerblichen Fuhrpark Ressourcen zu schonen und wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben.
Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung spielt Customer Co-Creation. Auf eine umfassende Bestandsaufnahme folgen die gemeinsame Entwicklung individueller Problemlösungen in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Kunden und eine fundierte Beratung. Diese deckt alle Teilgebiete von der Fahrzeugauswahl über die Ladeinfrastruktur bis hin zur energetischen Ertüchtigung der Standorte ab.
Zwei Beispiele für die enge Einbindung der Kundenperspektive bei der Entwicklung ganzheitlicher Systemlösungen sind die Pilotprojekte mit den Logistikunternehmen Hermes und Amazon Logistics. Kooperationspartner Hermes Germany wird 1500 Mercedes-Benz Elektrotransporter in Dienst stellen. Auch die Integration einer effizienten Ladeinfrastruktur sowie ein intelligentes, softwaregesteuertes Lastmanagement sind Teil des Pilotprojekts.
Amazon Logistics wird bis Jahresende 100 eVito in den Fuhrpark an den Standorten Bochum und Düsseldorf übernehmen. Darüber hinaus arbeiten Amazon und Mercedes-Benz Vans mit weiteren Partnern an einem umfassenden Betreiberkonzept für den Standort Bochum. Neben der Ladeinfrastruktur geht es dabei auch um die Parkraumbewirtschaftung oder die automatisierte Erfassung des Fahrzeugstatus.
Neue Wege bei der wirtschaftlichen effizienten Fuhrparksteuerung bieten die digitalen Dienste von Mercedes PRO connect. Dazu gehören Dienste zum Service- und Wartungsmanagement ebenso wie eine Fahrstilanalyse, eine optimierte Kommunikation zwischen Flottenmanager und Fahrer oder die mobile Überprüfung, ob Türen verriegelt und Fenster geschlossen sind. Darüber hinaus bietet Mercedes-Benz Vans mit einem neuen Dienst erstmals die Möglichkeit, ein intelligentes Lastmanagement zu nutzen und dabei auch den Ladezustand jedes Fahrzeugs im Blick zu behalten. Dadurch kann die Ladeinfrastruktur optimal eingesetzt werden und zusätzliche Investitionen in die Ertüchtigung des Standorts können entfallen.
Das Angebot von Mercedes-Benz Vans ist frei skalierbar und somit auf unterschiedlichste Fuhrparkgrößen vom Einzelunternehmer mit einem Fahrzeug bis zum Konzern mit mehreren Hundert Fahrzeugen ausgerichtet. Die Individualisierung des Angebots erstreckt sich auch auf den Arbeitsplatz hinter dem Lenkrad, der das Komfort-Niveau eines PKW erreicht.
Fahrzeug-Energiemanagement: die Königsdisziplin
Ein definierter Einsatzzweck als Startpunkt für die Konfiguration des genau passenden Fahrzeugs mit batterieelektrischem Antrieb erfordert eine ganzheitliche Betrachtung eines Fuhrparks. Dazu gehört auch, dass Wechselwirkungen unterschiedlicher Variablen stärker als je zuvor einkalkuliert werden müssen. Eine möglichst große Reichweite und die Nutzung komfortabler Extras stehen sich unter Umständen diametral gegenüber und müssen auf den jeweiligen Einsatzweck abgestimmt werden. Aus Gründen der Effizienz und der Ressourcenschonung ist das Energiemanagement in allen Fahrzeugen von Mercedes-Benz eine wichtige Disziplin, bei batterieelektrisch betriebenen Modellen jedoch die entscheidende, die „Königsdisziplin“.
Die Nutzung der Sitzheizung, eine effiziente Steuerung der Heizung im Winter oder eine eingeschaltete Klimaanlage im Sommer wirken sich direkt auf die Energiebilanz und somit die Reichweite aus. Mercedes-Benz Vans schafft hier eine ausgewogene Balance, die die Anforderungen der Reichweite ebenso berücksichtigt wie das Wohlfühlklima am Arbeitsplatz hinter dem Lenkrad. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Pre-Conditioning: damit lässt sich der Fahrzeuginnenraum schon vor dem Start des Motors je nach Außentemperatur aufwärmen oder kühlen. Das bringt nicht nur ein deutliches Komfort-Plus für Fahrer und Passagiere, sondern verringert auch den Energiebedarf für die Klimatisierung während der Fahrt. Lastspitzen werden so effektiv vermieden.
Eine zusätzliche Reichweitensteigerung ermöglicht die Rekuperation. Das tatsächliche Einsparpotenzial hängt wesentlich vom Einsatzzweck (u.a. Nutzlast) und den Fahrzyklen ab. Diese Form der Energierückgewinnung entfaltet ihr volles Potenzial vor allem im Stadtverkehr mit vielen Verzögerungsphasen. Deshalb werden im eVito drei Fahrprogramme und zusätzlich vier Rekuperationsstufen angeboten, die es nach unterschiedlichen Nutzungsparametern und individuellen Fahrstilen dem Fahrer ermöglichen, stets das Optimum aus seinem Fahrzeug herauszuholen.
Keine Kompromisse bei Sicherheit und Zuverlässigkeit
Um den eVito und demnächst auch den eSprinter im Markt zu etablieren, müssen Funktionalität, Sicherheit, Komfort und Alltagstauglichkeit das gleiche Niveau erreichen wie bei Modellen mit Dieselantrieb. Der gleiche Anspruch gilt für die Zuverlässigkeit auch bei starker Beanspruchung im harten Alltag gewerblich genutzter Fahrzeug und für ein verlässliches Wartungs- und Servicemanagement.
Mercedes-Benz Vans bietet einen Rund-um-die-Uhr-Service und ein flächendeckendes Aftersales-Netz mit entsprechend geschulten Service-Mitarbeitern. Im Alltag des Flottenmanagements bildet diese Service-Qualität inklusive kurzer Wartungs- und Reparaturzeiten die Basis für eine Minimierung von Ausfall- und Standzeiten. Das Vertriebs- und Servicenetz stellt sicher, dass eine batterieelektrische Flotte wirtschaftlich und komfortabel betrieben werden kann.
Concept Sprinter F-CELL zeigt Erweiterung der eDrive@VANs-Strategie
Mehr denn je macht Mercedes-Benz Vans die Auswahl des passenden Antriebskonzepts vom Kundennutzen abhängig. Mit in Betracht gezogen werden neben der Fahrzeugtechnik auch Systemgewicht, Lade- oder Betankungszeit, Reichweite und Wirtschaftlichkeit. Mit der Brennstoffzelle ergänzt Mercedes-Benz Vans künftig die eDrive@VANs-Strategie. Der Concept Sprinter F-CELL zeigt am Beispiel eines teilintegrierten Reisemobils die gesamte Bandbreite der charakteristischen Vorteile einer Brennstoffzelle von einer hohen Reichweite bis zur lokal emissionsfreien Mobilität. Eigenschaften, die auch für andere Einsatzzwecke wie beispielsweise bei längeren Kurierfahrten oder für Kleinbusse im interurbanen Betrieb optimal geeignet sind.
Der Concept Sprinter F-CELL verbindet Brennstoffzellen- und Batterietechnik zu einem Plug-in-Hybrid. Aus dem intelligenten Zusammenspiel von Batterie und Brennstoffzelle ergeben sich eine elektrische Leistung von etwa 147 kW und ein Drehmoment von 350 Newtonmeter. Die drei Tanks im Unterbau speichern insgesamt 4,5 Kilogramm Wasserstoff und ermöglichen so eine Reichweite von rund 300 Kilometern. Ist eine höhere Reichweite gefragt, kann ein weiterer Tank im Heckbereich ergänzt werden, was die Reichweite auf bis zu 530 Kilometer steigert.
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Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
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Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
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Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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