Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig – Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

<p> Eine Kfz-Halterin hat sich erfolgreich gegen einen Abschleppkostenbescheid zur Wehr gesetzt, der aus Anlass einer Umsetzung ihres Kraftfahrzeugs nach Aufstellung eines mobilen Halteverbots ergangen war. Das geht aus einem Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom 26. Februar 2019 hervor.</p>

Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig – Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

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Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig – Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

Am 24. Januar 2018 wurden auf dem „Park and Ride“ – Parkplatz am Bahnhof in Limburgerhof wegen bevorstehender Baumfällarbeiten mobile Halteverbotsschilder auf Anordnung der beklagten Gemeinde Limburgerhof aufgestellt. Es wurden insgesamt drei mobile Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot) nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf einer Länge von insgesamt ca. 100 m angebracht. Unter den Verkehrszeichen war jeweils ein Zusatzschild angebracht. Die Zusatzschilder waren mit der dafür vorgesehenen Halterung an der Aufstellstange befestigt. …

Am Morgen des 29. Januar 2018 parkte die Klägerin um ca. 07:45 Uhr ihren Pkw auf dem „Park and ride“ – Parkplatz im Bereich zwischen zwei der drei mobilen Halteverbotsschilder. Gegen 08:00 Uhr sollte mit den im Bereich des eingerichteten Halteverbots geplanten Baumschnittarbeiten begonnen werden. Es wurde festgestellt, dass insgesamt 14 Pkw im Halteverbot standen, u.a. der Pkw der Klägerin. In der Zeit von 09:25 Uhr bis 10:55 Uhr wurden die 14 Pkw von einer Firma auf die andere Seite des Parkplatzes umgesetzt.

Die Beklagte erließ am 30. Januar 2018 gegenüber der Klägerin einen Abschleppkostenbescheid in Höhe von 255,60 €. Darin enthalten waren 200,00 € als Kosten des Abschleppunternehmers. Diese Kosten gliederten sich auf in 126,05 € für das Umsetzen, 42,02 € für den „Bereich Limburgerhof Zuschlag“ und 31,93 € Mehrwertsteuer. Bei dem „Bereich Limburgerhof Zuschlag“ handelte es sich um die Anfahrtskosten des Abschleppunternehmens von Speyer nach Limburgerhof.

Die Klägerin erhob nach erfolgloser Durchführung eines Vorverfahrens dagegen Klage und machte geltend, sie habe beim Aussteigen und beim Verlassen des Parkplatzes kein Haltverbotsschild bemerkt.

Das Halteverbot sei nichtig, weil das verwendete Zusatzzeichen nicht den Anforderungen entsprochen habe, die die StVO vorgebe. Es weise einen provisorischen und laienhaften Charakter auf und wirke auf einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer nicht wie eine amtliche, allgemein verbindliche Verkehrsregelung. Die Höhe der geforderten Kosten sei für sie nicht nachvollziehbar. Der Zuschlag für den „Bereich Limburgerhof“ in Höhe von 42,02 € sei dem Abschleppunternehmer nur einmal entstanden, obwohl 14 Fahrzeuge umgesetzt worden seien. Es könne nicht sein, dass der Betrag 14 mal geltend gemacht werde.

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Die 5. Kammer hat der Klage mit der folgenden Begründung stattgegeben:

Der Kostenbescheid sei rechtswidrig. Zwar sei die Ersatzvornahme in Form der Umsetzung des Pkw der Klägerin rechtmäßig erfolgt. Im Zeitpunkt der Beauftragung des Abschleppunternehmens durch die Beklagten am 29. Januar 2018 gegen 09:00 Uhr sei der Bereich, in dem das Fahrzeug der Klägerin gestanden habe, durch die Haltverbotszeichen 283 nach der StVO ordnungsgemäß, ausreichend und hinreichend bestimmt markiert worden. Die Schilder seien auch rechtzeitig vor dem Geltungszeitpunkt, nämlich mehr als 72 Stunden davor, aufgestellt worden.

Entgegen der Auffassung der Klägerin seien die Verkehrszeichen nicht nichtig und müssten daher von den Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Allerdings widerspreche die Gestaltung der verwendeten Zusatzschilder in rechtswidriger Weise den Vorgaben in der StVO und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift – StVO VwV –. Den Zusatzzeichen fehle der vorgeschriebene schwarze Rand, die Schriftart und –größe entspreche nicht den Vorgaben der StVO VwV und die Aufschrift „Parkverbot“ sowie die beiden graphischen Darstellungen von Halteverbotszeichen auf Zusatzzeichen seien nicht vorgesehen. Die Abweichungen seien aber noch nicht so eklatant, dass davon auszugehen sei, dass von keinem verständigen Verkehrsteilnehmer erwartet werden könne, die Regelung als verbindlich anzuerkennen. Weil die Beschilderung vorliegend eindeutig und der Regelungswille der Beklagten erkennbar gewesen sei, wäre es auch für die Klägerin möglich gewesen, trotz der rechtswidrigen Ausgestaltung der Zusatzzeichen zu erkennen, was von ihr verlangt werde. Die Abschleppmaßnahme sei daher rechtmäßig gewesen.

Der Kostenbescheid sei aber dennoch rechtswidrig. Da das Abschleppunternehmen für die 14 Umsetzungsvorgänge nur einmal mit einem Abschleppwagen angefahren sei, sei die Beklagte schon nicht verpflichtet gewesen, in 14 Fällen den Zuschlag zu zahlen. Folglich könne die Beklagte den Zuschlag auch nicht in voller Höhe, sondern nur anteilsmäßig, von jedem Verkehrsteilnehmer verlangen.

Ungeachtet dessen habe die Beklagte ermessensfehlerhaft gehandelt, was zur Rechtswidrigkeit der Kostenforderung insgesamt führe. Die Beklagte habe weder im Kostenbescheid noch im Widerspruchs- oder im gerichtlichen Verfahren zu der Problematik der Nichtigkeit bzw. Rechtswidrigkeit des Zusatzschildes und die Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheides Ermessenserwägungen angestellt, obwohl sie die Besonderheit des Falles hätte erkennen können und müssen.  

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

VG Neustadt (Weinstrasse), Urteil vom 26.02.2019, Az. 5 K 814/18.NW, nicht rechtskräftig (Pressemitteilung des Gerichts Nr. 10/19 vom 11.03.2019).

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Opel reduziert Verbrauch bei Agila, Corsa, Meriva und Astra

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Dank der deutlichen Ausweitung des Angebots an ecoFLEX-Technologien &uuml;ber die PKW-Palette steigt die Zahl der sprit sparenden ecoFLEX-Modelle nun auf insgesamt &uuml;ber 60 und wird damit mehr als verdoppelt.</p> <p> Was ecoFLEX-Technologie in Verbindung mit Start/Stop-Automatik an Verbrauchsredu zierung erzielt, zeigt insbesondere der neue Astra ecoFLEX deutlich: Mit nur 99 g/km CO<sub>2</sub>&nbsp;(3,7 Liter Diesel pro 100 km) ist er der sparsamste und sauberste Astra aller Zeiten &ndash; und das bei einer souver&auml;nen Leistung von 96 kW/130 PS. F&uuml;r den Corsa ist das Start/Stop System nun auch mit Benzinmotoren erh&auml;ltlich: In den 1.2- und 1.4-Liter-Modellen sorgt es f&uuml;r eine Verringerung des Verbrauchs um durchschnittlich 0,4 Liter pro 100 Kilometer und auf bis zu 119 g/km reduzierte CO<sub>2</sub>-Emissionen. Beim Meriva 1.3 CDTI ecoFLEX sinkt der Verbrauch im kombinierten Zyklus um durchschnittlich 0,4 Liter pro 100 km, die CO<sub>2</sub>-Emissionen verringern sich auf nur noch 109 g/km &ndash; einer der besten Werte in dieser Klasse.</p> <p> Ab sofort erg&auml;nzt eine neu entwickelte LPG-Version (Liquefied Petroleum Gas) die Corsa-Familie. 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Es k&ouml;nnen, zus&auml;tzlich zu den bereits vorgegebenen Points of Interest (POIs = interessante Streckenpunkte), weitere POIs heruntergeladen und auf&nbsp; dem Ger&auml;t gespeichert werden. &Uuml;ber das Navigationssystem lassen sich neben den schnellsten und k&uuml;rzesten auch die &ouml;konomischsten &ndash; sprich kraftstoffsparendsten &ndash; Routenf&uuml;hrungen ausw&auml;hlen.</p> <p> Das System Navi 900 Europa bietet dar&uuml;ber hinaus eine Stimmerkennungs- und eine Logbuchfunktion, letztere mit der M&ouml;glichkeit, private und gesch&auml;ftliche Fahrten zu trennen.</p> <p> <strong>Opel Agila: 1.0 ecoFLEX jetzt mit 109 Gramm CO<sub>2</sub>&nbsp;pro Kilometer</strong></p> <p> Der Opel Agila 1.0 ecoFLEX kommt zum Modelljahr 2012 mit mehr Leistung (50&nbsp;kW/68&nbsp;PS statt bisher 48&nbsp;kW/65&nbsp;PS), aber mit zugleich sparsamerem Verbrauch und niedrigeren CO<sub>2</sub>-Werten. 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Zusammenarbeit verlängert: GE Capital und Control€xpert kooperieren bis 2014

<p> ASL Fleet Services, ein Unternehmensbereich von GE Capital in Deutschland, verl&auml;ngert vorzeitig die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsunternehmen Control&euro;xpert&nbsp;</p> <p> Seit 2006 ist Control&euro;xpert Partner von ASL&nbsp;Fleet Services. Jetzt hat ASL Fleet Services die Vertr&auml;ge bis mindestens 2014 verl&auml;ngert,&nbsp;um den Leasingnehmern weiter die fachliche Unterst&uuml;tzung von Control&euro;xpert zu erm&ouml;glichen. Kunden von ASL Fleet Services profitieren durch die langj&auml;hrige Zusammenarbeit mit&nbsp;dem auf Schadendaten-Management spezialisierten Dienstleister: Mobilit&auml;t, Kostentransparenz und Kalkulationssicherheit sind garantiert. &nbsp;</p> <p> Control&euro;xpert sorgt bei Inspektionen und Wartungsarbeiten von den rund 45.000 &uuml;ber ASL&nbsp;Fleet Services verleasten Fahrzeugen mit der hoch automatisierten Abwicklung von Freigabe&nbsp;und Rechnungsbearbeitung f&uuml;r schnellere Abl&auml;ufe und damit f&uuml;r geringere Kosten. &nbsp;&nbsp;Dies wird durch die von Control&euro;xpert entwickelten Software &bdquo;C&euro; PostMaster&ldquo; gew&auml;hrleistet.&nbsp;Das Tool erm&ouml;glicht bei Wartung, Inspektion oder Unfall, Freigabeanfragen und abschlie&szlig;end&nbsp;auch Rechnungen der Werkst&auml;tten elektronisch zu &uuml;bermitteln. Diese effizienten Prozesse f&uuml;hren zu schnellen Entscheidungen und verschaffen im praktischen Gesch&auml;ftsbetrieb einen entscheidenden Vorteil &ndash; f&uuml;r ASL Fleet Services und f&uuml;r die Kunden. &nbsp;</p> <p> Sowohl bei GE Capital als auch bei Control&euro;xpert herrscht Einvernehmen, die Zusammenarbeit&nbsp;&uuml;ber die bisherige Vertragsdauer fortzusetzen und auszuweiten. &bdquo;Wir waren uns mit&nbsp;Control&euro;xpert-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer&nbsp; Wolfgang Kallweit schnell einig, die Zusammenarbeit mit unserem langj&auml;hrigen Partner fortzusetzen. Wir freuen uns, dass unsere Kunden weiter von dem&nbsp;guten Service von Control&euro;xpert profitieren k&ouml;nnen&ldquo;, sagt Dieter Brandl, Leiter Operations von&nbsp;GE Capital / ASL Fleet Services.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber ASL Fleet Services&nbsp;</p> <p> ASL Fleet Services ist ein Unternehmensbereich von GE Capital und ein f&uuml;hrender Anbieter von L&ouml;sungen&nbsp;zum Fuhrparkmanagement und Flottenleasing in Deutschland und Europa. Zur Expertise des hersteller&nbsp;und bankenunabh&auml;ngigen Tochterunternehmens von GE (General Electric) z&auml;hlen nationale und europ&auml;ische Analysen samt Fuhrparkberatung. In Deutschland besch&auml;ftigt das&nbsp; Unternehmen mit Hauptsitz in&nbsp;Oberhaching derzeit 300 Mitarbeiter und betreut rund 56.000 Fahrzeuge.&nbsp; Mit circa 200.000 Fahrzeugen&nbsp;in 12 europ&auml;ischen L&auml;ndern und &uuml;ber 1,5 Millionen Fahrzeugen weltweit ist GE Capital global pr&auml;sent. &nbsp;Weitere Informationen finden Sie unter www.gecapital.de.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber GE Capital in Deutschland &nbsp;</p> <p> GE Capital fasst f&uuml;hrende und traditionsreiche Finanzdienstleistungsunternehmen in Deutschland unter&nbsp;einem Dach zusammen und bietet als integrierter und bankenunabh&auml;ngiger Partner mittelst&auml;ndischer&nbsp;Unternehmen ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Factoring,&nbsp;Leasing, Investitionskredit, Lagerfinanzierung und Fuhrparkmanagement an. &nbsp; &nbsp;Als Teil des GE-Konzerns verbindet GE Capital die Vorteile eines Global Players mit jahrzehntelanger Expertise und exzellenten Kenntnissen lokaler Anbieter auf dem deutschen Markt. Weltweite Industrieerfahrung, ein ausgezeichnetes Produkt- und Serviceangebot sowie regionale Beratungskompetenz erm&ouml;glichen GE Capital, jedem Kunden individuelle und ma&szlig;geschneiderte Finanzierungsl&ouml;sungen aus einer Hand anbieten zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber Control&euro;xpert&nbsp;</p> <p> Control&euro;xpert ist der marktf&uuml;hrende Prozessdienstleister im Daten-, Schaden- und Qualit&auml;tsmanagement. Spezialgebiet ist die industrialisierte und hoch automatisierte Belegbearbeitung mit der Zielsetzung, den gesamten Abwicklungsprozess f&uuml;r die Kunden zu optimieren. Control&euro;xpert ist kompetenter&nbsp;Experte in der Entwicklung innovativer IT-Technologien, die sowohl zur Gesamtprozessabwicklung wie&nbsp;zur strukturierten Kommunikation eingesetzt werden.&nbsp;Der von Control&euro;xpert entwickelte Prozess umfasst die Umwandlung von Schaden- und Wartungsdokumenten jeglichen Formats in strukturierte Datens&auml;tze, die datenbankgest&uuml;tzte sowie bei Bedarf manuelle Kostenpr&uuml;fung durch Spezialisten, die Weiterverarbeitung der Daten inklusive Dienstleistersteuerung&nbsp;sowie ein detailliertes Reporting. F&uuml;r die Kunden bedeutet dies eine sp&uuml;rbare Kostenreduktion und Effizienzsteigerung sowie Transparenz des gesamten Prozesses.&nbsp;Weitere Informationen finden Sie unter www.controlexpert.com. &nbsp;</p> <p> &nbsp;&nbsp;</p>