Zahl der CNG-Tankstellen steigt wieder

<p> &nbsp;Die Zahl der CNG-Fahrzeugneuzulassungen steigt stetig. Darauf reagieren auch die Tankstellenbetreiber, indem sie CNG-S&auml;ulen wieder in Betrieb nehmen.</p>

Zahl der CNG-Tankstellen steigt wieder

1 /1

Zahl der CNG-Tankstellen steigt wieder

Die ZVO Energie GmbH hat heute in Neustadt in Holstein die rundum modernisierte und neu ausgestattete Betankungsanlage für Erdgasfahrzeuge wiedereröffnet. Als Experte für Tankanlagenbau hat Zukunft ERDGAS die Modernisierung von Beginn an begleitet. Mit der Investition reagiert der Tankstellenbetreiber auch auf die gesteigerte Nachfrage nach Erdgasantrieben: Allein im Mai dieses Jahres wurden nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes 1.538 CNG-Pkw neu zugelassen. Damit haben sich die Zulassungszahlen gegenüber dem Vorjahresmonat fast verzehnfacht.

"Wir freuen uns, dass der Markt aktuell monatlich neue Erfolgsmeldungen verkünden kann. Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass immer mehr Fahrzeughalter die Vorteile von ERDGAS erkennen und mit CNG auf einen umweltschonenden, günstigen und effizienten Kraftstoff setzen", kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft ERDGAS, diese Entwicklung. "Der Absatz von Erdgasfahrzeugen steigt seit Sommer 2017 stetig an. Daher muss auch der Ausbau der Tankstelleninfrastruktur weitergehen, um flächendeckend eine emissionsarme Mobilität zu ermöglichen", erklärt Kehler weiter.

Erdgasautos verursachen im Vergleich zu Benzinern rund ein Viertel weniger CO2 und etwa zwei Drittel weniger Stickoxid. Zudem stoßen sie nahezu keinen Feinstaub aus. Mit steigendem Anteil an Biomethan oder synthetischem ERDGAS verbessert sich die Umweltbilanz noch weiter, was diese Form des Kraftstoffes besonders zukunftsfähig macht. Neben dem Klima wird auch der Geldbeutel durch ERDGAS merklich entlastet: Dank der Förderung durch eine niedrige Energiesteuer können Autofahrer an den rund 900 deutschen Erdgastankstellen gegenüber konventionellen Kraftstoffen fast die Hälfte der Kosten sparen.  

Die Erdgastankstelle in Neustadt ist auf dem Gelände der bestehenden Star-Tankstelle integriert. Kunden profitieren dadurch von einem verbesserten Bedienkomfort, denn die CNG-Zapfsäule ist in die normale Säulenstruktur der Tankstelle eingegliedert. So können nun zwei Fahrzeuge gleichzeitig den emissionsarmen Kraftstoff ERDGAS tanken und so zum Schutz der Umwelt beitragen. Zudem plant die ZVO Energie GmbH auch eine Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge auf der Tankstelle zu installieren. 

"Als kommunaler Energieversorger vor Ort wollen wir den Wandel hin zu emissionsarmer Mobilität mitgestalten und so einen Beitrag zum Erhalt unserer schönen Region zum Leben und Urlauben leisten", erklärt Rüdiger Lange-Jost, Geschäftsführer der ZVO Energie GmbH. "Auch unseren eigenen Fuhrpark betreiben wir schon seit Jahren nach Möglichkeit mit Erdgas- oder Elektrofahrzeugen."

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 1/2024

"Noch immer entsteht ein Fünftel des deutschen CO2-Ausstoßes im Verkehr. Der Markt muss das Tempo in Sachen Klimaschutz also deutlich erhöhen. Die CNG-Neuzulassungszahlen im Pkw-Bereich sind daher gute Nachrichten für das Klima. Auch von Seiten der Politik wird ERDGAS nun endlich stärker in den Fokus genommen: Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesverkehrsministerium angekündigt, Erdgas-Lkw ab 7,5 Tonnen finanziell zu fördern. Das ist ein starkes Zeichen: Wer den Verkehrssektor nachhaltig dekarbonisieren möchte, der setzt auf ERDGAS", so Kehler abschließend. 

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 1/2024

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024

Ähnliche Artikel

Vermischtes

CHARGE NOW for Business: Die ultimative Ladelösung für Fuhrparks jeder Größe

<p>(Ad) Sind Sie als Flottenmanager auf der Suche nach einem flächendeckenden Ladenetzwerk für ihren E-Fuhrpark? <i>CHARGE NOW for Business</i> kombiniert sein riesiges, europaweites Ladenetzwerk mit einer intuitiven und umfassenden Managementsoftware für das Laden von E-Flotten aller Größenordnungen.</p>

Vermischtes

Webfleet auf der LogiMAT und der Flotte

<p>Die EU-weite Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) trat mit Wirkung zum Januar 2024 in Kraft. Damit müssen nun im ersten Schritt Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern über Risiken und Chancen, die sich aus sozialen und ökologischen Themen wie dem Klimawandel ergeben, berichten und dabei ihre CO<sub>2</sub>-Emissionen für die Berichterstattung 2025 erfassen. Die CSRD wird Jahr für Jahr um weitere Unternehmensgrößen ausgeweitet, bis auch direkt KMU betroffen sein werden.</p>

Vermischtes

„Flotte! Der Branchentreff“ 2024: Nur noch 2 Tage!

<p>Endlich steht mit „Flotte! Der Branchentreff“ am kommenden Mittwoch und Donnerstag in der Messehalle Düsseldorf das erste große Flottenevent des Jahres vor der Tür. Auf rund 22.000 Quadratmetern wird neben einer Messefläche für rund 320 Aussteller und einer großen Netzwerk-Area auch ein umfangreiches Fachprogramm geboten – alles wie gewohnt inklusive.</p>

Vermischtes

Leasing-Wirtschaft: Investitionsmotor für Unternehmen läuft zuverlässig

<p>Die Leasing-Wirtschaft ist 2023 deutlich gewachsen. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten finanzierte die Branche für mehr als 85&nbsp;Milliarden Euro in Deutschland Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment, Infrastruktur und andere Wirtschaftsgüter. Das Neugeschäftsvolumen, basierend auf einer Hochrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), entspricht einer Steigerung von 22,6&nbsp;Prozent gegenüber 2022.&nbsp;</p>

Vermischtes

Alte Reifen wieder nutzbar machen: Wechsel zu Runderneuerten hat Umwelt-Vorteile

<p>Der Frühling ist nicht mehr fern. Für viele Autos geht damit zugleich ein Wechsel auf Sommerreifen einher. Der Tipp der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU): Ein Umstieg auf runderneuerte Reifen ermöglicht einen umweltfreundlichen und kostengünstigen Start in die warme Jahreszeit.</p>

Ausgewählte Artikel

Home

Manfred Kantner wird neuer Geschäftsführer bei SEAT Deutschland

<p> Mit Wirkung zum 01.12.2011 wird Manfred Kantner&nbsp;(45) als neuer Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der SEAT Deutschland GmbH bestellt. Er folgt auf Holger&nbsp;B&ouml;hme, der das Unternehmen in beiderseitigem Einvernehmen verl&auml;sst. &nbsp;</p> <p> Manfred Kantner war seit 1992 f&uuml;r FIAT in diversen Vertriebspositionen t&auml;tig, zuletzt als&nbsp;Vorstandsvorsitzender der Fiat Group Automobiles Germany AG.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p> <p> Mit Manfred Kantner haben wir f&uuml;r unseren wichtigsten Exportmarkt einen&nbsp;Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer mit hervorragender Qualifikation und nachgewiesenem Erfolg gewinnen&nbsp;k&ouml;nnen&ldquo;, so Paul Sevin, Vorstand Vertrieb und Marketing von SEAT S.A..&nbsp;</p>

Home

Vier Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb für die Hansestadt Hamburg

<p> Ab sofort arbeiten f&uuml;r das Hamburger Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel vier Iveco ECODaily Natural Power mit Erdgasantrieb. Die Doppelkabiner mit Kipperaufbau setzt die Stadt seit September f&uuml;r die Bewirtschaftung ihrer Gr&uuml;nfl&auml;chen und &ouml;ffentlichen Pl&auml;tze in den Stadtteilen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt und Harvestehude sowie im Au&szlig;enalsterbereich ein. Hierhin m&uuml;ssen die identisch ausger&uuml;steten 6,5-Tonner t&auml;glich Mannschaft und Arbeitsger&auml;te wie Rasenm&auml;her, Laubpuster oder Freischneider transportieren, um schnell und zuverl&auml;ssig die anstehenden Reinigungs- und G&auml;rtnerarbeiten ausf&uuml;hren zu k&ouml;nnen.&nbsp;</p> <p> &bdquo;Insgesamt zehn solcher Regiefahrzeuge z&auml;hlen zu unserem Fuhrpark. Mit den erstmals angeschafften Erdgas-Daily wollen wir mehr f&uuml;r den Umweltschutz in der Hansestadt tun und gleichzeitig Kraftstoffkosten sparen&ldquo;, erkl&auml;rte Jan Domes, Betriebsleiter im Bezirksamt Eimsb&uuml;ttel. Derzeit koste das Erdgas als Treibstoff rund 25 bis 30 Prozent weniger als Diesel. In vier Jahren sollen sich laut Domes die etwa 20 Prozent h&ouml;heren Anschaffungskosten f&uuml;r die Erdgas-Daily amortisiert haben.&nbsp;</p> <p> Den Iveco Transporter vom Typ ECODaily 65C14G treibt ein 100 kW (136 PS) starker Ottomotor mit Turboaufladung und kr&auml;ftigen 350 Nm Drehmoment an. Das Drei-Liter-Triebwerk basiert auf dem gleichgro&szlig;en Dieselmotor. Den Zylinderkopf haben die Iveco-Ingenieure umger&uuml;stet und mit Z&uuml;ndkerzen best&uuml;ckt. Sequentielle Multipoint-Einspritzung, st&ouml;chiometrische Verbrennung&nbsp;und Drei-Wege-Katalysator garantieren den EEV-Abgasstandard. Selbst die zuk&uuml;nftig noch strengeren Grenzwerte der Euro-6-Norm erf&uuml;llt der Daily-CNG-Motor.&nbsp;</p> <p> F&uuml;nf unterflurig am Rahmen angebrachte Gastanks f&uuml;r insgesamt fast 44 Kilogramm Erdgas erlauben eine Reichweite von 350 bis 400 Kilometer. Ein zus&auml;tzlicher 14-Liter-Benzintank dient im Notfall daf&uuml;r, sich mit reduzierter Motorleistung (60 kW/82 PS) bis zur n&auml;chsten Erdgastankstelle retten zu k&ouml;nnen. Davon m&uuml;ssen die Hamburger Doppelkabinen entfernungsbedingt kaum Gebrauch machen. Sie legen t&auml;glich selten mehr als 70 Kilometer zur&uuml;ck. &Ouml;fter als einmal pro Woche brauchen die siebensitzigen Kleinlaster nicht aufgetankt werden.&nbsp;</p> <p> Den Kipperaufbau steuerte Atlas Hamburg bei. Der Dreiseitenkipper besitzt eine Ladefl&auml;che von 3.600 mal 2.200 Millimeter. Die Seitenw&auml;nde sind 40 Zentimeter hoch und lassen sich dank abnehmbarer Aufsteckw&auml;nde bei Bedarf auf 80 Zentimeter erh&ouml;hen. Die Kipphydraulik bedient der Fahrer mittels Tastschalter im Armaturenbrett. Zum Kippen pumpt eine am Nebenantrieb des Getriebes angeflanschte Hydraulikpumpe wie bei einem LKW &Ouml;l in den Kippzylinder. Die Kipprichtung bestimmt der Fahrer durch Umstecken der vertauschsicheren Steckbolzen per Hand. Eine automatische Endabschaltung begrenzt den Kippwinkel der Ladefl&auml;che. Die Kippfunktion ist notwendig, da die Doppelkabinen mit rund zwei Tonnen Nutzlast neben den Arbeitsger&auml;ten, Schaufeln und Besen h&auml;ufig auch Sch&uuml;ttg&uuml;ter wie Kies, Sand, Steine, geschredderte H&ouml;lzer oder Abf&auml;lle transportieren m&uuml;ssen.&nbsp;</p> <p> Betriebsleiter Domes plant f&uuml;r die Iveco ECODaily mit Erdgasantrieb eine Einsatzzeit von sieben bis acht Jahren. Dann sollten die Doppelkabiner zwischen 70.000 und 130.000 Kilometer im Stadtverkehr zur&uuml;ckgelegt haben. &bdquo;Wenn uns die Erdgas-Daily in den n&auml;chsten Monaten bei der Zuverl&auml;ssigkeit und dem Verbrauch &uuml;berzeugen, ist nicht auszuschlie&szlig;en, dass wir bei zuk&uuml;nftiger Ersatzbeschaffung ebenfalls Gasfahrzeuge in die engere Wahl ziehen&ldquo;, sagte der gelernter Landschaftsg&auml;rtner und Techniker im Garten- und Landschaftsbau bei der &Uuml;bergabe der Fahrzeuge. Auf seine Erfahrungen mit den Erdgas-Daily sind auch die Fuhrparkchefs in den st&auml;dtischen Betriebsh&ouml;fen der &uuml;brigen sechs Hamburger Stadtteile gespannt. Denkbar, dass auch sie k&uuml;nftig diese saubere und leise Antriebstechnik in Betracht ziehen.</p>

Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>

Aktuelles

Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker

<p> Nicht jegliche Erm&uuml;dung eines Kraftfahrer f&uuml;hrt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des &sect; 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher &Uuml;berm&uuml;dungszustand, der f&uuml;r den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch l&auml;sst sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von &sect;&sect; 111a, 69 StGB begr&uuml;nden.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>