Zeit für Winterreifen
<p> Die Pkw-Winterreifen von Continental lassen kaum Wünsche offen. Sie bieten höchste Fahrsicherheit unter allen winterlichen Fahrbahnbedingungen</p>
Continental hat für nahezu alle Pkw Winterreifen im Angebot. Für hochmotorisierte Limousinen, Sportwagenund für Oberklasse-SUV ist der Continental WinterContact TS 860 Sentwickelt, für kleinere Fahrzeuge und dieMittelklasse ist der WinterContact TS 860 konzipiert.Der WinterContact TS 850 P ist erste Wahl für Pkw und SUV ab der Mittel- bis zur OberklasseDie Winterreifen von Continental wurden bei den Tests der Fachpresse mit Bestnoten oder „empfehlenswert“ beurteilt.Continental kann mit dem breiten Angebot nahezu alle Fahrzeuge, die in Europa ausgeliefert werden, mit Winterreifen bestücken.Alle Winterreifen von Continental tragen zusätzlich zur M+S-Kennung das Schneeflockensymbol.
Continental WinterContact TS 860 S – garantiert mit „eiskalter Performance“
Mit dem WinterContact TS 860 S verfügt Continental über einen Winterreifen speziell für Sportwagen und hoch motorisierte, handlingorientierte Pkw. Sowohl bei den Bremswegen und beim Handling auf trockener Straße als auch bei den Fahreigenschaften auf Schnee bietet der Winterspezialist Höchstleistungen. Mit dem WinterContact TS 860 S reagiert Continental auf die vielfältigen Anforderungen der Fahrzeughersteller und der Fahrer sportlicher Pkw. Daher standen vor allem kurze Bremswege und präzises Handling auf trockener Straße sowie beste Fahreigenschaften auf Schnee im Mittelpunkt der Neuentwicklung. Die kurzen Bremswege erreicht der Winterspezialist durch sein so genanntes „Bremsband“, eine breite Profilrille in der Mitte der Lauffläche, die eine große Fläche für hohen Grip zur Verfügung stellt. Stabile, breite Schulterblöcke liefern höchsten Grip zur genauen Umsetzung von Lenkbefehlen, während sich eine Vielzahl von Rillen im Profil sowie Traktionslamellen in den Profilblöcken gut mit Schnee verzahnen können, um auch auf typisch winterlichen Straßen sportlich fahren zu können. Für das Ersatzgeschäft hält Continental eine Mischungszusammensetzung bereit, die auch im Winter hohe Flexibilität bereitstellt. Die besonderen, unterschiedlichen Anforderungen von Fahrzeugherstellern wie Audi Sport GmbH, BMW M GmbH, Mercedes-AMG und Porsche werden mit jeweils maßgeschneiderten Gummimischungen abgedeckt. Verfügbar ist der WinterContact TS 860 S in 14 Dimensionen zwischen 18 und 21 Zoll und mit Geschwindigkeitsfreigaben bis zu 270 km/h – darunter zahlreiche Ausführungen mit XL-Markierung für erhöhte Tragfähigkeit und/oder Felgenschutzrippe. Sechs der Reifen verfügen über die SSR-Notlauf- und die ContiSilent-Technologie für besonders leisen Lauf.
Aktuelles Magazin
Ausgabe 1/2024
Der WinterContact TS 860 – Spezialist für Kompakte und untere Mittelklasse
Der WinterContact TS 860 ist der Winterspezialist für die kompaktere und kleinere Fahrzeuge. Gegenüber dem bewährten Vorgänger bietet er erhebliche Fortschritte in allen sicherheitsrelevanten Eigenschaften. So toppt er den ContiWinterContact TS 850 beim Bremsen auf nasskalter Straße beispielsweise um bemerkenswerte fünf Prozent, bremst auf Eis vier Prozent kürzer und ist auch beim Schnee-Handling, der Traktion auf Schnee sowie im Komfort besser. Laufleistung und Rollwiderstand liegen auf dem gleichen Niveau wie beim erfolgreichen Vorgängermodell. Die besondere Leistungsfähigkeit verdankt der Kälteprofi im wesentlichen drei technischen Innovationen. Während die Liquid Layer Drainage die Bremswege auf vereisten Straßen reduziert, sorgt die Snow Curve+ Technologie für sichere Kurvenfahrten auf verschneiten Oberflächen. Für maximale Bremsleistung sorgt die innovative Cool Chili Mischung. Die Lieferpalette umfasst derzeit 66 Produkte in Größen zwischen 13 und 17 Zoll und mit Geschwindigkeitsfreigaben bis 240 km/h – darunter zahlreiche Ausführungen mit XL-Markierung für erhöhte Tragfähigkeit und/oder Felgenschutzrippe.
Der WinterContact TS 850 P – Sicherheit im Winter für Mittel- bis Oberklasse
Der Continental WinterContact TS 850 P ist das Modell für Pkw und SUV der Mittel- und Oberklasse. Mit ihm haben die Entwickler des führenden Winterreifen-Herstellers die Leistungseigenschaften nennenswert anheben können. Er bietet präzises beim Handling auf Schnee und trockener Straße sowie sehr kurze Bremswege. Möglich wird dies durch seine asymmetrische Profilauslegung. Eine spezielle Version für allradgetriebene Fahrzeuge trägt auf der Seitenwand zusätzlich zur Produktbezeichnung den Schriftzug „SUV“ Von beiden Modellen werden Reifen für Felgen zwischen 14 und 20 Zoll Durchmesser gefertigt
Die 4x4-Winterreifen – Größen bis 22 Zoll und Freigaben bis 270 km/h
Auch für die Umrüstung von SUV und 4x4-Fahrzeugen sind die Produkte von Continental eine gute Wahl. Neben den speziellen Ausführungen des sehr sportlichen Winterflaggschiffes WinterContact TS 860 S und dem WinterContact TS 850 P stehen mit dem Conti4x4WinterContact und dem ContiCrossContact Winter zwei ausgemachte Spezialisten zur Verfügung. Insgesamt bietet Continental für SUV und 4x4-Fahrzeuge Größen von 15 bis 22 Zoll und mit Geschwindigkeitsfreigaben bis 270 km/h. Alle Produkte tragen neben der M+S-Markierung das Alpine-Symbol (Snowflake on the Mountain).
Winterreifen für Vans und Transporter – robust und sicher unterwegs
Mit dem Vanco Winter 2 und dem VanContact Winter bietet Continental zwei Spezialisten die speziell für die besonderen Anforderungen von Vans, Transportern und Wohnmobilen in der kalten Jahreszeit entwickelt wurden – für verbesserte Traktion und kurze Bremswege auf winterlichen Fahrbahnoberflächen, hohe Sicherheit bei Aquaplaning und sparsamen Verbrauch. Insgesamt bietet Continental für Vans, Transporter und Wohnmobile Größen von 14 bis 18 Zoll und mit Geschwindigkeitsfreigaben bis 210 km/h. Alle Produkte tragen neben der M+S-Markierung das Alpine-Symbol (Snowflake on the Mountain).
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Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2024
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Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
Aktuelles
Zur Ungeeignetheit eines Kraftfahrers wegen Übermüdung - Schlafapnoiker
<p> Nicht jegliche Ermüdung eines Kraftfahrer führt zur Bejahung der Tatbestandsvoraussetzung des § 315 c 1 Nr.1 b StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Zu verlangen ist vielmehr ein solcher Übermüdungszustand, der für den Beschuldigten die erkennbare Erwartung eines nahenden Sekundenschlafs mit sich bringt. Auch lässt sich allein mit dem Umstand, dass der Kraftfahrer Schlafapnoiker ist, nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S. von §§ 111a, 69 StGB begründen.</p> <p> <em>LG Traunstein, Beschluss vom 08.07.2011, Az. 1 Qs 226/11</em></p>
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